Studieren im Ausland
Studierende der Fakultät haben die Möglichkeit ein Semester im Ausland zu studieren. In den Studiengängen "International Business" ist dieser Auslandsaufenthalt verpflichtend. Die meisten Partnerhochschulen bieten nur wirtschaftswissenschaftliche Themen an; einige sind auch für die Studiengänge Wirtschaftsrecht und Versicherungswesen geeignet.
Hier finden Sie Informationen zum Auslandssemester. Bitte beachten Sie, dass jedes im Semester ein Termin angeboten wird, bei dem das Auslandssemester sowie die Möglichkeiten vorgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an dem Termin bei Interesse mindestens 3 Semester bevor Sie ins Ausland möchten.
Zusätzlich zu den von der Fakultät angebotenen Studienplätzen im Ausland, gibt es noch Studienpätze des Referats für Internationale Angelegenheiten der TH Köln.
Eine andere Möglichkeit ist es für Sie als "Freemover" an eine andere Hochschule im Ausland zu gehen.
Einige häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Allgemeine Fragen zum Auslandsstudium
Soll ich im Ausland studieren?
Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen ist eine sinnvolle Ergänzung Ihres Studiums und fördert Ihre interkulturelle Kompetenz, Ihre Flexibilität und Ihre Sprachkenntnisse. Daneben sammeln Sie Lebenserfahrung in einer fremden Umgebung und beweisen Ihre Bereitschaft zur Mobilität. Nicht zuletzt können Sie Ihre Fachkenntnisse vertiefen und aus einem anderen Blickwinkel beleuchten, ggf.
einen zusätzlichen Abschluss erwerben und sich so einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt
verschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, im Ausland zu studieren.
Die TH Köln und die Fakultät haben Partnerschaften mit Hochschulen weltweit, an denen wir Ihnen Plätze für ein oder mehrere Semester anbieten können. Partnerhochschulen der Fakultät gibt es in allen Kontinenten.
Wann sollte ich ins Ausland gehen?
Wann Sie ins Ausland gehen, hängt natürlich auch von Ihrer persönlichen Lebensplanung ab. Ein Aufenthalt im vierten bis sechsten Fachsemester, vor Anmeldung zur Thesis, ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Schwerpunkt auf eine fachliche Vertiefung legen. Planen Sie genügend Vorbereitungszeit für Ihren Auslandsaufenthalt ein, denn die Planung, Bewerbung, Recherche und das Beantragen von Fördergeldern brauchen Zeit. Bedenken Sie auch, dass in der Regel Stipendien bei den großen Förderorganisationen etwa ein Jahr im Voraus beantragt werden müssen. Sollten Ihre Kenntnisse der Unterrichts- oder Landessprache noch nicht ausreichen, können Sie auch frühzeitig anfangen, diese durch Kurse (z.B. über das reichhaltige Angebot unserer Fakultät) weiter auszubauen. Es ist also sinnvoll sich spätestens ca. 1,5 Jahre vor dem Auslandsaufenthalt bereits im Klaren zu sein welche Erwartungen Sie an Partnerhochschule (z.B. Vertiefung in Marketing oder Personalwesen) und das Gastland (z.B. Chinesisch lernen) stellen um zu wissen, an welchen Partnerhochschulen ein Aufenthalt in Frage kommt und auch um entsprechende Vorbereitungen einzuleiten. Als erste Informationsquelle stehen wir Ihnen in der Fakultät gerne zur Verfügung: Nehmen Sie aber auch die Beratungsangebote des International Office wahr und versuchen Sie, mit ausländischen Studierenden und ehemaligen deutsche Austauschstudierenden in unserer Fakultät in Kontakt zu kommen, beispielsweise über das KARIBU-Patenprogramm des Referats für Internationale Angelegenheiten.
- Internationales Hier finden Sie weitere Informationen der TH Köln
- TH Köln Buddy-Programm
Welche Möglichkeiten habe ich?
Wir hoffen, dass Ihnen diese Übersicht die wichtigsten Fragen zum Auslandsstudium beantworten kann. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Die einfachste Möglichkeit für Sie, ein oder mehrere Semester im Ausland zu verbringen, ist die Teilnahme an einem Austauschprogramm der Fakultät . Daneben können Sie die Austauschprogramme und die Expertise unseres Referats für Internationale Angelegenheiten in Betracht ziehen, externe Organisationen nutzen oder Ihren Auslandsaufenthalt in Eigenregie organisieren.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten hat zum Thema Auslandsstudium eine sehr hilfreiche Broschüre namens
Tapetenwechsel zusammengestellt, die Sie im Internet abrufen können. Auf der Seite des Referats für Internationale Angelegenheiten erhalten Sie auch weitere hilfreiche Informationen und Publikationen, z.B. über das COSTA Magazin.
Beratung
Wer kann mich beraten?
Neben dem Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln haben wir an der Fakultät das International Faculty Office. Petra Reitze und Andrea Droste stehen Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Bewerbung für die Angebote der Fakultät
Bewerbungsablauf des Bewerbungsverfahrens für das Austauschprogramm der Fakultät
Das International Faculty Office der Fakultät informiert zu Beginn eines jeden Semesters über Möglichkeiten für ein Auslandssemester für Studierende. Neben einem Vortrag zum Thema Bewerbung für das Studium an einer Partnerhochschule, wird Gelegenheit für Ihre Fragen geboten. In der Regel findet diese Informationsveranstaltung einmal im Semester statt
- Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften Termine werden auf der Seite der Fakultät bekannt gegeben.
Wann sind die Bewerbungsfristen?
Es gibt immer zwei Bewerbungsfristen in jedem Studienjahr:
15. April 2023 nur noch für Restplätze aus dem letzten Verfahren
30. November 2023 für Plätze im Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025
Wer kann sich bewerben?
Alle, die als ordentliche Studierende in der Fakultät eingeschrieben sind. Ihr Notenspiegel sollte nicht schlechter als 3,0 sein (Richtwert). Sie sollten ein Studium im Ausland nicht als reinen Sprachkurs verstehen, sondern vor allem als fachliche und persönliche Weiterbildung. Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Ihr Fachstudium voranzubringen, sollten Sie die Unterrichtssprache daher gut beherrschen. Auch Grundlagen in der Sprache des Gastlandes – sofern unterschiedlich von der Unterrichtssprache – sind für einen Auslandsaufenthalt wünschenswert.
Sind die Aufnahmekriterien aller Partnerhochschulen gleich?
Nein. Manche Partnerhochschulen (insbesondere in den USA) verlangen den Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse der englischen Sprache durch beispielsweise den TOEFL-Test (mindestens C1-Niveau) als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse im Englischen. Andere Partnerhochschulen (insbesondere im außereuropäischen Ausland -ohne die USA) verlangen einen Englischnachweis auf B2-Niveau gemäß CEF, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Anerkannte Englischtests wären beispielsweise: IELTS, TOEFL und TOEIC. Einige Partnerhochschulen erwarten einen bestimmten Notendurchschnitt.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit den Anforderungen der gewünschten Partnerhochschule(n) auseinander und leiten alle notwendigen Schritte ein.
Wie kann ich mich bewerben?
Bitte senden Sie die schriftliche Bewerbung mit allen Unterlagen an:
TH Köln
Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
International Faculty Office
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Wenn Sie die Unterlagen abgegen möchten werfen Sie die Unterlagen bitte in die Postfächer von Petra Reitze oder Andrea Droste im Sercie Center in der Claudiusstraße 1, 50678 Köln.
Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung?
Folgende Unterlagen müssen Sie abgeben:
1. Anschreiben/Motivationsschreiben, in dem Sie uns Ihre Beweggründe für die Bewerbung darlegen
(am sinnvollsten in English bzw. der Unterrichtssprache im Zielland). In diesem Schreiben sollten Sie
die Wunschhochschulen (wichtig: nicht Länder oder Regionen, sondern Hochschulen) nach Priorität
1-3 sortiert angeben.
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Aktueller Notenspiegel, inklusive Notendurchschnitt
4. Wenn vorhanden und notwendig: Ergebnis des Englischtests
5. Optional: weitere Unterlagen, die uns Aufschluss über Ihre Persönlichkeit und Ihre Fähigkeiten geben (z.B. Arbeitszeugnisse)
6. Optional: Formular zum Nachweis des Engagements für die Hochschule (wenn zutreffend)
Doppelbewerbungen bei mehreren Partnerhochschulen sind möglich, Sie müssen die Unterlagen jedoch nicht doppelt einreichen, sondern lediglich auf dem Bewerbungsbogen (oder auf einem gesonderten Blatt) Ihre „Wunschliste“ vermerken. Bitte geben Sie allerdings nicht mehr als drei Wunschuniversitäten an.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Die Durchsicht der Unterlagen nimmt in der Regel mehrere Wochen in Anspruch. Nach der Durchsicht werden Sie über das Ergebnis informiert.
Was passiert, wenn ich eine Absage erhalte?
Sollten wir auf Grundlage Ihrer Unterlagen zu der Meinung kommen, dass Sie für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule ungeeignet sind, müssen wir Ihnen leider eine Absage erteilen. Sie können sich dann im darauffolgenden Semester erneut um einen Platz bemühen oder sich darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen in Eigenregie zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn ich eine Zusage erhalte?
Sie erhalten einen Platz an einer Hochschule. Die Zusage wird vorbehaltlich der endgültigen Zusage der Gasthochschule erteilt. Zusammen mit der offiziellen Zusage erhalten Sie eine Annahmeerklärung und in der Regel auch die Bewerbungsunterlagen der Gasthochschule bzw. einen Hinweis wo diese zu finden sind.
Beides muss von Ihnen ausgefüllt und innerhalb der Fristen an uns zurückgegeben werden. Wir leiten diese Unterlagen an die Gasthochschule als offizielle Nominierung weiter, die in der Regel mit Ihnen direkt Kontakt aufnimmt. Mit Nominierung für einen Studienplatz an einer Partnerhochschule erhalten Sie eine Annahmeerklärung, in der Sie sich verpflichten ein Evaluationsformular auszufüllen und einen Erfahrungsberichte über Ihr Auslandsemester anzufertigen. Eine Anerkennung der im Ausland an einer Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen zu Gunsten Ihres Abschlusses ist erst dann möglich, wenn das ausgefüllte Evaluationsformular und der Erfahrungsbericht vorliegen. In Ihrem Erfahrungsbericht dürfen Sie Zitate aus dem Evaluationsformular verwenden. Der Erfahrungsbericht kann auch in Gruppenarbeit angefertigt werden. Der Erfahrungsbericht wird auf der Fakultätsseite auf der Sektion über Internationale Kooperationen einsehbar sein, das Evaluationsformular in einem Ordner für interessierte Kommilitonen zur Verfügung stehen.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehens auf Grund der weltweiten Pandemie zu kurzfristigen Änderungen führen kann.
Was ist ein Auslandspraxissemester
Für das Auslandspraxissemester gibt es Einschränkungen seintens des Ministeriums. Wir raten Ihnen daher sich über die Möglichkeit eines Auslandspraxissemester intensiv zu informieren. Es gelten die gleichen Regeln wie für das Praxisseester; nur das das Praktikum im Ausland absolviert werden muss.
- Praxissemester am Schmalenbach Institut
- AIESEC (extern) Hier finden Sie Informationen und ggfs. Angebote
- Weltwärts (extern) Dies ist ein Angebot im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Beispiel kostenpflichtige Vermittlung (extern) Bitte beachten Sie, dass es mehrere kostenpflichtige Praktikumsvermittlungen gibt. Erfahrungsberichte liegen uns nicht vor.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Wie teuer ist das Auslandssemester?
Wenn Sie über das Programm der Fakultät ins Ausland gehen, sind Sie von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit. Sie müssen aber die Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Lehrmaterialien, Flüge und das Visum bezahlen. Für den Erhalt von zusätzlichen Stipendien oder Fördermitteln sind Studierende selbst verantwortlich.
Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
Mehr zum ERASMUS-Programm der Europäischen Union, DAAD Förderungen wie PROMOS etc. erhalten Sie hier:
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Auslandssemester in den USA?
Der wichtigste Stipendiengeber für das Zielland USA ist die Fulbright Kommission. Sie vergibt Voll- und Teilstipendien für Studierende, sowie Reisestipendien für Studierende, die bereits über einen anderen Vermittler oder in Eigenregie zum Studium in die USA gehen. Bewerbungsunterlagen für das Programm können während der Bewerbungsfrist von der Fulbright-Website herunter geladen werden. Die Vorlaufzeiten bei Fulbright sind recht lang, so dass man sich im Juni für das Studienjahr bewirbt, das im September des folgenden Jahres angetreten werden kann. Fulbright wünscht bei der Bewerbung eine begründete Angabe der gewünschten Zieluniversitäten, behält sich jedoch die Entscheidung vor, an welche Hochschule die Stipendiatinnen und Stipendiaten letztendlich geschickt werden. Bei der Vergabe der Reisestipendien ist die Vorlaufzeit wesentlich kürzer. Hier erfolgt die Ausschreibung im Dezember (Bewerbungstermin: Januar) für einen Stipendienantritt zum September desselben Jahres.
Kann ich Auslands-BAföG beantragen?
Es lohnt sich für alle Studierenden sich über das Auslands-BAföG zu informieren (www.bafoeg-rechner.de). Zu den Leistungen gehören neben Auslandszuschlägen (für Länder außerhalb der EU) auch Studiengebühren bis 4600,-€ pro Studienjahr, Reisekosten und ein Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten. Auslands-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Auch Studienaufenthalte im europäischen Ausland im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) können gefördert werden. Ein Auslandsstudienaufenthalt bis zu einem Jahr wird nicht auf die BAföG Förderungshöchstdauer angerechnet. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU kann nach dem ersten Studienjahr im Inland ein Auslandsstudium bis zu einem Jahr (Verlängerung um 3 Semester in Ausnahmefällen) gefördert werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei dem für einen bestimmten Länderbereich zuständigen BAföG-Amt gestellt werden (www.das-neue-bafoeg.de) und sollte mindestens zehn Monate vor Beginn Ihres Auslandssemesters eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Es gibt einige Länder in denen an die Universitäten bestimmte voraussetzungen gestellt werden (u.a. Indien). Bitte prüfen Sie vorher ob Ihr Wunschziel bzw. Wunschuniversität gefördert werden kann.
Studienleistungen anerkennen lassen
Kann ich mit Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen?
Generell können Sie sich Studienleistungen anrechnen lassen. Hier für sind aber einige Dinge zu beachten:
Wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren müssen, sprechen Sie die Studieninhalte mit dem Studiengangsberater ab.
Wenn Sie kein Auslandssemester absolvieren müssen, müssen Sie die gewünschten Kurse von Professoren des entsprechenden Fachbereichs an der Fakultät vor Ihrem Auslandssemester schriftlich bestätigen lassen.
Was muss ich noch beachten?
Normalerweise – es sei denn Sie sind in den Bachelor- oder Masterstudiengang International Business eingeschrieben - sind Sie in der Auswahl Ihrer Kurse frei, die Partnerhochschule kann jedoch bestimmte Kurse (z.B. Sprachkurse) zur Voraussetzung für Ihr Studium vor Ort machen oder Ihnen erst nach Beginn des Semesters eine endgültige Zusage für die Teilnahme an einem Kurs geben. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie die formelle Anerkennung der Studienleistungen beantragen. Die Resultate können Sie im Anschluss über Ihr PSSO-Konto einsehen. Die Anerkennung und ggfs. notwendige Umrechnung der Ergebnisse erfolgt nach den geltenden Rechten und Richtlinien. Bitte heben Sie ihr original Zeugnis auf und fügen es später den Bewerbungsunterlagen bei.
Sprachlernzentrum
Das Sprachlernzentrum stellt den Studierenden Sprachkursangebote in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Einen Überblick über alle Angebote sowie die Teilnahmebedingungen gibt die Internetseite des Sprachlernzentrums.