Bericht: Eröffnungsveranstaltung – Der Einsatz von KI im Unternehmen

Eröffnung 2025 (Bild: Copyright: Costa Belibasakis/TH Köln)

Am 10.10.2025 wurden der Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft sowie der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht mit einer Veranstaltung über den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Unternehmen eröffnet. In einer Podiumsdiskussion diskutierten ausgewählte Experten darüber, welche Chancen und Risiken sich aus dem Einsatz von KI in Unternehmen ergeben.

10.10.2025

Von Jan-Philipp Werning (wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln)

In seiner Funktion als Leiter des Studiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft an der TH Köln eröffnete Prof. Dr. Rolf Schwartmann die Veranstaltung im Mevissensaal der TH Köln, indem er alle Anwesenden herzlich willkommen hieß. In seiner Rede präsentierte er die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, die er seit ihrer Gründung im Jahr 2006 leitet. Hierbei stellte er das Team sowie den Beirat der Forschungsstelle vor und verwies auf ihre zahlreichen aktuellen Publikationen.

Es folgte eine zweite Eröffnungsrede durch Prof. Dr. Volker Mayer, den Leiter des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht der TH Köln. Nach seinem Grußwort ging er auf das Thema KI ein und sprach darüber, wie sich diese neuartige Technologie auf die Berufswelt auswirke. Lästige Routinejobs, die bisher von Menschen erledigt werden mussten, könnten fortan von Maschinen übernommen werden. Dies führe in den Unternehmen dazu, dass ihre (menschlichen) Mitarbeiter mehr Verantwortung tragen müssten.

Auch Prof. Dr. Erich Hölter, der Dekan der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln, sprach im Rahmen seines Grußwortes an die Studierenden über künstliche Intelligenz. Zunächst las er einen kurzen Begrüßungstext vor und eröffnete dem Publikum, dass er diesen zuvor mit Hilfe von KI generiert hat. Der Output, den KI erzeuge, sei mitunter sehr überzeugend, müsse aber stets kritisch hinterfragt und diskutiert werden. Genauso wichtig sei der Blick auf die Daten, mit denen die KI-Modelle trainiert würden, weil von ihrer Qualität auch die Qualität des KI-Outputs abhänge, der uns heute als Wahrheit verkündet würde. Als eine Gefahr für die Freiheit beschrieb Prof. Hölter den Einsatz von KI zum Zweck der staatlichen Überwachung und Kontrolle. Dazu warf er einen kritischen Blick auf das chinesische Modell der umfassenden staatlichen Kameraüberwachung und der ständigen KI-gestützten Auswertung biometrischer Daten der Bevölkerung.

Als nächster Redner folgte Prof. Dr. Sven Gelbke mit einem Impulsvortrag über KI im Wirtschaftsrecht, in dem er der Frage nachging, inwiefern Wirtschafts- und Medienjuristen von KI betroffen sind und inwiefern menschliche Juristen in der zukünftigen Berufswelt neben intelligenten Maschinen noch relevant sein werden. Zunächst erläuterte er, was KI eigentlich ist, und beschrieb sie als ein nützliches Werkzeug, das komplexe Daten auswerten und strukturieren könne und das in der Lage sei, viele Routineaufgaben in Sekundenschnelle zu erledigen. Dadurch könnten menschliche Juristen viel Zeit und Energie zu Gunsten nicht-routinemäßiger Denkaufgaben sparen. Beispielhaft nannte er einige KI-Tools, die bereits heute in der juristischen Praxis verwendet werden. Insgesamt zeichnete er eine positive Zukunftsprognose für Juristen. KI nehme den Menschen nicht ihre Jobs weg, sondern erleichtere sie. Schließlich betonte Prof. Gelbke, dass KI nie als Selbstzweck, sondern immer als ein Mittel zum Zweck betrachtet werden sollte.

Die bereits eingeleitete Thematik des Einsatzes von KI in Unternehmen wurde in der anschließenden Podiumsdiskussion mit einigen Experten aus der Praxis vertieft. Die Debatte wurde von Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, dem stellvertretenden Leiter des Studiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft der TH Köln, moderiert. In seiner ersten Fragerunde wollte er von den Diskutanten wissen, inwiefern KI in ihren jeweiligen Unternehmen zum Einsatz käme. Prof. Dr. Stefan Sporn (Member of the Management Board Pechstein Entertainment AG) erklärte, wie sein Unternehmen synthetischen und synthetisierten Stimmen entwickelt. Beispielweise könne man Filme mit Hilfe von KI so in andere Sprachen synchronisieren, dass die synchronisierte Stimme noch genauso klinge wie die Stimme des Schauspielers. Als nächstes sprach Dr. Marek Jansen (Director AI, Privacy & Innovation Volkswagen Group AG) über den Einsatz von KI in der Automobilindustrie. KI lasse neue Jobs entstehen und mache gleichzeitig unternehmensinterne Prozesse effizienter. So beschrieb er unter anderem ein KI-gestütztes Fehlererkennungssystem sowie die Anwendung von KI in Forschung und Entwicklung. In einem weiteren Redebeitrag sprach Maximilian Hermann, LL.M. (Group Expert Data & AI Legal Officer bei EnBW Energie Baden-Württemberg AG) über den Einsatz von KI in der Energiewirtschaft. Er wies zunächst darauf hin, dass KI bereits heute auf allen Ebenen der Wertschöpfung dieses Sektors zum Einsatz käme. Es gäbe keinen Prozess, der sich nicht durch KI effizienter machen ließe. Zudem wies er auf die Wichtigkeit von KI-Kompetenz hin. Als nächster Redner sprach Christian Amberg (Partner Tax KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) darüber, wie die Digitalisierung der Steuerberatung abläuft. Neue digitale Technologien würden zunächst in seiner Steuerabteilung intern getestet, bevor diese mit Außenwirkung zur Anwendung kämen. Er erklärte, wie KI zur Recherche und Vertragsauswertung verwendet wird und ging dabei insbesondere auf die Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz ein. Im weiteren Verlauf der Diskussion ging es vertiefend um die Frage, wie im Rahmen von KI-Anwendungen der Datenschutz und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet werden kann.

Im letzten Abschnitt der Veranstaltung wurde der Preis des Beirats der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht für die beste Abschlussarbeit des Jahres 2025 verliehen. Dieser Preis besteht aus einer Medaille, die von dem Kölner Bildhauer und Medailleur Heribert J. Calleen gestaltet wurde. Als Vorsitzender des Beirats übergab Prof. Dr. Stefan Sporn diesen Preis der Absolventin Kathrin Vetter, LL.M., die für ihre herausragenden Studienleistungen geehrt wurde. Ihre Masterarbeit, die den Titel „Das EU-U.S. Data Privacy Framework - ein rechtssicheres Instrument für Datentransfers in die USA?“ trägt, gibt laut dem bewertenden Gutachten „einen fundierten und erschöpfenden Überblick über das Thema der Drittland­übermittlung in Bezug auf die USA“. In ihrer Dankesrede richtete die Preisträgerin einige motivierende Worte an die neuen Studierenden.

Mit dem anschließenden Schlusswort beendete Prof. Hentsch den offiziellen Teil der Veranstaltung.

Oktober 2025

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