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Äquivalenzen Deutschland

Dr. Carmen García del Carrizo Manglano

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  • Telefon+49 221-8275-3573

Äquivalenzen Ausland

Alexander Sisto

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  • Telefon+49 221-8275-3294

Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation – Anerkennung von Äquivalenzen

Studierende, die bereits ein Studium im Bereich Sprachen angefangen/absolviert haben, und in einen Studiengang am ITMK wechseln wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Hierzu müssen die bereits erbrachten Leistungsnachweise geprüft werden. Der Antrag auf  Quereinstieg bzw. Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester wird beim Studienbüro gestellt.

Studierende, die bereits in einem Studiengang am ITMK eingeschrieben sind und sich an anderen Hochschulen erworbene Leistungen anrechnen lassen möchten, wenden sich bitte vor Antragsstellung an die Äquivalenzbeauftragten am ITMK. Zuständig sind:

Für an deutschen Hochschulen erbrachte Leistungen:

Dr. Carmen García del Carrizo Manglano

Falls Sie Leistungen von einer anderen deutschen Hochschule anerkannt haben möchten, bringen Sie bitte eine Bescheinigung mit folgenden Angaben mit:

  • Titel der Veranstaltung und möglichst genaue Definition
  • Semester, in dem die Veranstaltung angeboten wird
  • Semesterwochenstunden
  • abschließende Prüfung (Original und Kopie der Bescheinigung)

Äquivalenzberatung kann – außer bei möglichem Quereinstieg in ein höheres Semester – nur nach Zusage eines Studienplatzes durchgeführt werden; die Matrikelnummer muss vorliegen.

Wenn Sie schätzen, eine genügende Anzahl von Leistungen für einen Quereinstieg vorlegen zu können, richten bitte einen formlosen Antrag inkl. aller Prüfungsbescheinigungen und einer Beschreibung der Veranstaltungen an:

TH Köln
Studienbüro
Claudiusstraße 1
50678 Köln

Für an ausländischen Hochschulen erbrachte Leistungen:

OStR Alexander Sisto

Informationen zur Anerkennung von an ausländischen Hochschulen erbrachten Leistungen finden Sie im nebenstehenden Merkblatt. Bitte lesen Sie sich zunächst das Merkblatt genau durch und prüfen Sie, ob Ihre Leistungen anerkennungsfähig sind, bevor Sie den Antrag ausfüllen und einreichen.

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