Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation – Anerkennung von Äquivalenzen

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die in einem vorherigen Studium an einer anderen Hochschule erbracht wurden, ist unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Je nachdem, wie viele Studienleistungen anrechnungsfähig sind, gibt es zwei Anerkennungsverfahren.

Bewerbung um ein höheres Fachsemester bzw. Quereinstieg

Studierende, die bereits ein Studium im Bereich Sprachen angefangen/absolviert haben, und in einen Studiengang am ITMK wechseln bzw. sich um einen Studienplatz bewerben wollen, können unter bestimmten Bedingungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass im Vorstudium Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS erfolgreich abgelegt wurden und auf den Studiengang am ITMK anrechnungsfähig sind. Die bereits anzurechnenden Leistungen werden anhand von Nachweisen geprüft. Der Antrag auf Quereinstieg bzw. Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester wird beim Studienbüro Campus Südstadt der TH Köln gestellt.

Anerkennung von Studienleistungen auf das Studium am ITMK

Nur für Studierende, die bereits in einem Studiengang am ITMK eingeschrieben sind.

Auf Antrag ist eine Anerkennung von an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erworbenen äquivalenten Studienleistungen auf ein Studium am ITMK grundsätzlich möglich.

Bachelorstudierende beachten bitte: Studienleistungen, die während eines ordentlichen Studienaufenthaltes an einer Hochschule im Ausland erbracht wurden, können nur dann ggf. auf das Bachelorstudium am ITMK angerechnet werden, wenn sie nicht während des obligatorischen Auslandssemesters des BA Mehrsprachige Kommunikation abgeleistet wurden.

Bitte vereinbaren Sie vor Antragsstellung einen Beratungstermin mit der Äquivalenzbeauftragten am ITMK: Dr. Carmen García del Carrizo Manglano (vertretungsweise für das Wintersemester 2026/27: Dagmar Schall), Kontakt: aequivalenzanerkennung-itmk@th-koeln.de

Um zu überprüfen, ob Ihre Studienleistungen äquivalent zu Leistungen in Ihrem ITMK-Studiengang sind und angerechnet werden können, bringen Sie bitte Bescheinigungen/Nachweise Ihrer ehemaligen Hochschule mit folgenden Angaben über die Lehrveranstaltung mit zum Beratungstermin:

  • Notenspiegel mit Prüfungsergebnis und ECTS
  • Titel der Veranstaltung und Modulbeschreibung
  • Semester, in dem die Veranstaltung laut Studienverlaufsplan abgelegt wird
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • Art und Umfang der abschließenden Prüfung bzw. erbrachte Teilleistung(en)

Nach vorheriger Beratung können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen im Studium stellen. Das für Sie entsprechende Antragsformular erhalten Sie von der ITMK-Äquivalenzbeauftragten.

Bitte beachten Sie: Eine Äquivalenzberatung bzw. -prüfung kann – außer bei möglichem Quereinstieg in ein höheres Semester (siehe oben) – nur durchgeführt werden, wenn Sie bereits eingeschrieben sind; die Matrikelnummer muss vorliegen.

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren für an anderen Hochschulen erbrachte Studienleistungen finden Sie im nebenstehenden Merkblatt. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt genau durch und prüfen Sie, ob Ihre Leistungen anerkennungsfähig sind, und vereinbaren Sie anschließend einen Beratungstermin mit der Äquivalenzbeauftragten des ITMK.

Wenn Sie schätzen, dass Sie Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 ECTS anrechnen lassen können, stellen Sie bitte einen Antrag auf Quereinstieg bzw. Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester beim Studienbüro Campus Südstadt.

M
M