Ansprechpartner

Holger Duschneit

  • Raum 1.116
  • Telefon+49 2261-8196-6305

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat (FR) beschließt über Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht der Dekan oder eine andere Person zuständig sind.

Zuständigkeiten des Fakultätsrates

Damit ist der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten von Forschung und Lehre zuständig, außerdem für die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät. Er nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft verlangen. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats für eine Amtszeit von vier Jahren.

Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind acht Professorinnen oder Professoren, zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, eine weitere Mitarbeiterin oder ein weiterer Mitarbeiter und vier Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre bis auf die Studierenden, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.

Weitere Informationen finden Sie in der Fakultätsordnung.

Nicht-Mitglieder des FK können Anträge zur Geschäftsordnung und zur Beschlussfassung mailen an: fakultaetsrat@f10.th-koeln.de

Anträge für die Tagesordnung richten Sie bitte an den Dekanatsassistenten Holger Duschneit, holger.duschneit@th-koeln.de

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