Autonomieräume im Sozialstaat

Forschungsschwerpunkt an der TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

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Prof. Dr. Julia Zinsmeister

Prof. Dr. Julia Zinsmeister

Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Soziales Recht (ISR)

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-3340

Rechtsexpertise: Der Schutz behinderter Menschen vor Gewalt in Einrichtungen

Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) hat Prof. Dr. Julia Zinsmeister mit der Untersuchung der geltenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe beauftragt.

Die Untersuchung ist Teil der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführten Studie des IfeS zur Erhebung der vorhandenen Gewaltschutzstrukturen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Auf einen Blick

Kategorie Beschreibung
Forschungsprojekt Rechtsexpertise: Der Schutz behinderter Menschen vor Gewalt in Einrichtungen 
Leitung Prof. Dr. Julia Zinsmeister 
Fakultät Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften 
Institut Institut für Soziales Recht (ISR) 
Laufzeit 8/2020 – 7/2021 
Auftraggeber Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität (IfeS) mit Förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). 

Rechtsexpertise

Der Schutz behinderter Menschen vor Gewalt in Einrichtungen

Prof. Dr. Julia Zinsmeister

Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS) hat Prof. Dr. Julia Zinsmeister mit der Untersuchung der geltenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe beauftragt. Die Untersuchung ist Teil der im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführten Studie des IfeS zur Erhebung der vorhandenen Gewaltschutzstrukturen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland (Laufzeit: 8/2020 – 7/2021). 

Menschen mit Behinderungen stellen eine gesellschaftliche Gruppe dar, die einem besonders hohen Risiko ausgesetzt ist, Gewalt in verschiedenen Lebenskontexten zu erfahren. Zugleich befinden sie oft in einer besonders schwachen Rechtsposition. Bisherige Forschung zeigt, dass bereits vorhandene Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Menschen häufig nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar sind. Obwohl Heime und Werkstätten Menschen mit Behinderung ein geschütztes Lebens- und Arbeitsumfeld bieten sollen, laufen gerade hier Rechtsinstrumente zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz vielfach ins Leere. Die Nutzer*innen sind zu ihrem eigenen Schutz auf die Mitwirkung der Einrichtungsleitungen angewiesen, deren Schutzpflichten bislang gesetzlich nicht näher bestimmt, und deren Schutzmöglichkeiten faktisch wie rechtlich begrenzt sind. Zudem droht Menschen in Einrichtungen vermehrt strukturelle Gewalt in Form von (oft wohlmeinenden) Eingriffen in ihre Intim- und Privatsphäre, ihre Entscheidungs-  und Fortbewegungsfreiheit.

In ihrer Rechtsanalyse untersucht Zinsmeister diese und weitere Lücken im Hilfe- und Schutzsystem und beleuchtet dabei auch die Rolle der Sozialleistungsträger und Aufsichtsbehörden. Das IfeS-Team unter Leitung von Dr. Monika Schröttle, Dr. Ralf Puchert und Dr. Maria Arnis ermittelt ergänzend hierzu in einer Literaturauswertung und Dokumentenanalyse sowie anhand von Expert*inneninterviews, welche Gewaltschutzstrukturen (z.B. Gewaltschutzkonzepte, Schutzvorkehrungen) in Wohneinrichtungen/Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf Bundes- und Landesebene sowie auf den kommunalen und institutionellen Ebenen vorhanden sind. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen zum Ist-Stand wird das IfeS dann mit Hilfe von Einzel- und Gruppeninterviews wissenschaftlich basierte politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Einrichtungen der Behindertenhilfe entwickeln. Um möglichst unterschiedliche regionale und institutionelle Gegebenheiten einbeziehen zu können, werden die Datenerhebungen in den Wohneinrichtungen/Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in städtischen und ländlichen Regionen, in den alten und neuen Bundesländern sowie in großen und kleinen Einrichtungen stattfinden.

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  • Telefon+49 221-8275-3340


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