Studierende beraten Startups

Team-Law-Clinic-SoSe21-840x430.png (Bild: TH-Köln)

Für welche Produktfehler muss ich haften? Wie sieht ein DSGVO-konformer Internetauftritt aus? Welche Klauseln sind im Kooperationsvertrag mit meinem Geschäftspartner zulässig?

07.12.2022

Thomas Stecher, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht, Juristische Fakultät – Universität Passau

Solche und ähnliche Fragen stellen sich Gründerinnen und Gründer in der Frühphase ihres Startups. Damit sind sie jedoch nicht länger allein: Die Startup Law Clinic der Universität Passau steht Gründerinnen und Gründern zur Seite.

Die Startup Law Clinic am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informations- und Medienrecht von Prof. Dr. von Lewinski an der Universität Passau ist eine klassische Law Clinic, in der Studierende der Jurafakultät juristische Laien bei der Lösung rechtlicher Probleme beraten. Dieses Modell ist für unterschiedliche Rechtsgebiete in ganz Deutschland verbreitet: So unterstützt etwa die Influencer Law Clinic der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht zusammen mit dem Influencer-Netzwerk allyance und der Kanzlei Brehm & v. Moers Influencerinnen und Influencer bei der Umschiffung rechtlicher Risiken.

Kompetenzbasierte Beratung

Die Startup Law Clinic der Universität Passau berät seit 2015 Startups in den allfälligen Rechtsfragen. Mit der Einführung des DTE-Studiengangs (Digital Technologie and Entrepreneurship) sowie im Rahmen von PAtEC (Passau the Entrepreneurial Campus) hat sich die Law Clinic auf die rechtliche Beratung von universitären, hauptsächlich studentischen Gründungen konzentriert.

(Aktuell) 20 studentische Beraterinnen und Berater aus der Juristischen Fakultät werden in einem wiederkehrenden einsemestrigen Programm in den für die Unternehmensgründung relevanten Rechtsgebieten ausgebildet. Im Anschluss beraten diese Studierenden etwa ein Dutzend Startups aus dem PATEC-Programm und dem Inn.kubator – dem Gründungszentrum der Region – zu konkreten rechtlichen Problemen hinsichtlich ihrer Geschäftsmodelle, Marktregulierungen und vergleichbaren Fragen.

Die Ausbildung der Studierenden und die Anleitung bei der Beratung erfolgt durch das Team der Startup Law Clinic, Prof. Dr. von Lewinski und Ass. Jur. Thomas Stecher, sowie durch externe Anwältinnen und Anwälte.

Die Gründerinnen und Gründer erhalten in der Law Clinic kostenlose Rechtsberatung, die andernfalls teuer eingekauft werden müsste oder, wenn man sie weglässt, zu unreflektierten und unkontrollierten Risiken führt. Unsere studentische Rechtsberatung adressiert die Bedürfnisse von Startups, weil sie sich auf das Bewerten von Risiken in „weiß“, „schwarz“ und „grau“ fokussiert, womit bei der Gründung eine wesentliche Orientierung gegeben wird.

Ergänzung und Austausch

Doch die Beratung hilft nicht nur den Startups. Die Law Clinic leistet einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der Ausbildung im klassischen Jurastudium. Viele Jurastudierenden lernen die Praxis erst mit Referendariat oder Berufseinstieg kennen. Welcher Meinungsstreit ist relevant? Was ist die günstigste Lösung für den Mandanten? Gerade diese anwaltliche Perspektive ist es, die den späteren Beruf prägt und die den meisten Studierenden fehlt.

Als besonders positiv wird auch der Austausch mit den Startups erlebt. Die Beraterinnen und Berater erhalten nicht nur Einblick in unternehmerisches Denken, sondern verstehen auch, welche Bedürfnisse junge Unternehmen in der Gründungsphase haben. Nebenbei lernen sie so die Startup-Szene in der Region kennen.

In letzter Zeit ist die Startup Law Clinic auch außeruniversitär und überregional tätig – zuletzt bei der Beratung von ausländischen Startups, vor allem aus der Ukraine. Wenn also der Brückenschlag nach Kiew gelingt, vielleicht gelingt er demnächst auch nach Köln?

Dezember 2022


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