Im Zweifel für die Meinungsfreiheit?

Dr. Tobias Schmid (Bild: Landesanstalt für Medien NRW)

Ansätze zur Regulierung von Desinformation Eine funktionierende Demokratie muss die Meinungsfreiheit wahren. Doch nicht erst seit der COVID-19-Pandemie und angesichts der zentralen Rolle, die digitale Plattformen und soziale Netzwerke in Vorwahlzeiten eingenommen haben, gerät sie durch all das, was unter „Desinformation“ verstanden wird, unter Druck.

23.08.2021

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA), dem Verbund der nationalen Medienregulierer in Europa

Meinungsbildungsprozesse verlagern sich seit Jahren in digitale Räume. Veränderte Kommunikationsweisen und technische Verbreitungs- und damit einhergehende Manipulationsmöglichkeiten führen zu einer Diskussion über Verantwortlichkeiten. Sind es die Plattformen oder die, die sie nutzen? Ist es die Ordnungspolitik? Wenn ja, auf europäischer oder nationaler Ebene? Wie kann die Medienregulierung dem gerecht werden?

I. Desinformation als europäisches Thema

2018 hat die Europäische Kommission mit dem Code of Practice on Disinformation (Code) und dem Aktionsplan gegen Desinformation das Phänomen „Desinformation“ auf die Agenda gesetzt und konzentriert sich dabei vornehmlich auf die Plattformen.

Der Code fußt auf den Verpflichtungen der großen Plattformen, einen selbstregulatorischen Rahmen gegen Desinformation zu entwickeln. Er enthält Vorgaben zur Transparenz bei politischer Werbung, zur Löschung von Fake Accounts und zur Erschwerung der Monetarisierung von Desinformation. Unterschrieben wurde er zunächst von Facebook, Google, Twitter und Mozilla, sowie Teilen der Werbeindustrie, im Folgejahr folgten Microsoft und TikTok.

Nun gut, das ist ein erster Schritt. Aber er ist nicht ausreichend, um dem Problem angemessen entgegenzutreten. Denn Selbstverpflichtungen haben zwei grundlegende Nachteile: Es liegt im Wesen der Plattformen, in dem eines jeden Wirtschaftsunternehmens, ihr Geschäftsmodell zu schützen. Sie haben ein grundsätzliches Interesse daran, nur (politisch) unvermeidbare Selbstverpflichtungen einzugehen. Hinzu kommt, dass die Regelungen im Code oftmals so offen formuliert sind, dass die Umsetzung je nach Plattform stark variieren kann. Außerdem sind keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, sollte sich einer der Unterzeichnenden nicht an die selbstauferlegten Pflichten halten.

Also setzt die Europäische Kommission nun an mehreren Punkten erweiternd an. Hierzu gehört neben der Überarbeitung des Codes ein Gesetz zur verbesserten Transparenz bei bezahlter politischer Werbung. Auch der derzeit diskutierte Vorschlag für einen Digital Services Act legt wesentliche Selbstverpflichtungen nun regulatorisch fest. Ausreichen wird dieser flickenteppichartige Ansatz jedoch vermutlich auch noch nicht.

II. Desinformation als nationales Thema

Zu dem Teppich trägt auch Deutschland ein bisschen etwas bei. Im Medienstaatsvertrag der Länder findet sich nämlich eine neue Aufsichtsstruktur zur Einhaltung journalistischer Grundsätze in Telemedien. Neben Selbstkontrolleinrichtungen sind nun auch die Landesmedienanstalten beauftragt, die Einhaltung dieser Grundsätze im Online-Bereich zu überprüfen und durchzusetzen.

Der Versand erster Hinweisschreiben bei Verstößen hat zu Erfolgen geführt. Auf diesem Weg konnte ein Bewusstsein für die Verpflichtung zu sorgfältiger journalistischer Arbeit geschaffen werden – einige Anbieter haben ihre Angebote bereits angepasst.

Mit der Überprüfung der journalistischen Sorgfalt setzt die deutsche Medienregulierung an einem anderen Punkt als die Europäische Kommission an. Sie nimmt die Verfasserinnen und Verfasser in die Pflicht. Wer das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in den Journalismus in Anspruch nimmt und sein Angebot entsprechend vertrauenserweckend gestaltet, muss der damit einhergehenden Verantwortung gerecht werden. Die Benennung von Quellen, der richtige Umgang mit Zitaten und eine sorgfältige Recherche führen zu einer größeren Verlässlichkeit von Informationsangeboten. Und damit bieten sie ein ernstzunehmendes Gegengewicht: Information ist eines der besten Mittel gegen Desinformation.

Damit die Idee „Information gegen Desinformation“ wirken kann, muss jedoch auch die Medienkompetenz der Gesellschaft weiter gestärkt und gefördert werden – und zwar dort, wo digitale Mediennutzung stattfindet. Deshalb hat die Landesanstalt für Medien NRW die Online-Beratungsplattform ZEBRA[1] ins Leben gerufen, die genau diesen Service anbietet und Bürgerinnen und Bürgern individuell und schnell bei Fragen rund um die Mediennutzung in einem digitalen Alltag hilft.

III. Abgestufter Ansatz gegen Desinformation

Selbstverpflichtungen für Plattformen, die Einhaltung journalistischer Grundsätze und Medienkompetenzvermittlung sind erste wichtige Ansätze. Aber was braucht es noch, um die Gefahr von Desinformationen zu mindern und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu schützen?

Grundsatz muss es sein, Meinungsäußerungen unabhängig von ihrem Inhalt und zu Teilen ihrem Wahrheitsgehalt zu behandeln. Sämtliche Beiträge sollen zudem so lange wie möglich im Diskurs verbleiben. Vieles, was unangenehm ist, kann und muss ausgehalten werden. Nur dort, wo der Meinungsbildungsprozess nicht selbst in der Lage ist, mit Einflüssen umzugehen, die ihn beeinträchtigen, muss Regulierung dies durch einen unterstützenden Rahmen wieder ermöglichen. Doch wie setzt sich dieser zusammen?

Eine Lösung könnten Transparenzvorschriften für die Plattformen sein. Sie können unabhängig vom Inhalt einer Meinungsäußerung etabliert und kontrolliert werden.

Transparenz kann Informationsdefizite beseitigen, ohne die Inhalte selbst zu verändern. So kann auch erreicht werden, dass täuschende Verhaltensweisen – wie der verdeckte Kauf von Followern oder Likes – unattraktiv werden. Ein Beitrag, der häufig angezeigt wird, aber mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die künstlich erhöhte Reichweite versehen ist, hat ein geringeres Manipulationspotential. Transparenz schafft aber auch Grundlagen eines Diskussionsprozesses: Eine gleichmäßige Informationslage bei allen Diskursteilnehmenden ermöglicht diesen die korrekte Einordnung eines Beitrags.

Ein weiteres Instrument stellen die eben schon erwähnten Sorgfaltspflichten für Inhalte-Ersteller dar. Sie gelten als journalistische Grundsätze bereits heute für Rundfunk und journalistisch gestaltete Telemedien. Sorgfaltspflichten zielen indirekt auf das Ergebnis der Beschaffung, Aggregation und Darstellung von Informationen ab und nehmen das bei der Erstellung von Nachrichten zugrunde gelegte Handwerk in den Blick. Sie sind somit inhaltsneutral.

Eingriffe, die bestimmte Formen der Meinungsäußerung unterbinden, müssen Ultima Ratio bleiben. Die Untersagung kommt nur dann in Betracht, wenn die zuvor genannten Verpflichtungen nicht ausreichen. Etwa wenn durch Missbrauch der technischen Infrastruktur der Plattformen einem Beitrag eine Sichtbarkeit zukommt, die sich so nicht in der öffentlichen Diskussion widerspiegelt und die damit lediglich dazu dient, die öffentliche Meinungsbildung zu verzerren.

IV. Im Zweifel für die Meinungsfreiheit!

Die zuvor beschriebenen Ansätze und deren angemessene Zuordnung zu den verschiedenen Formen von Desinformation ermöglichen eine inhaltsneutrale Betrachtung und eine passgenaue, verhältnismäßige Reaktion. Dieser Weg vermeidet die Bewertung von Aussagen als wahr oder unwahr, falsch oder richtig. Das wäre immer hochgradig subjektiv und böte zu viel Raum für inhaltliche Einflussnahme. Vor dem Hintergrund, dass die Meinungsfreiheit jegliche Aussage schützt, solange sie nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, bleiben diese subjektiven Maßstäbe für eine objektive Regulierung außer Betracht. Dieser abgestufte Regulierungsansatz trägt damit zu einer angemessenen Verteilung bzw. Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den am Meinungsbildungsprozess Beteiligten bei und setzt den Rahmen für gesellschaftlichen Diskurs unter digitalen Bedingungen.

[1] https://www.fragzebra.de/

August 2021


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