E-Lending – auf der Suche nach Lösungen?!

d8q0834-lang-840x430.jpg (Bild: TH-Köln)

Das Thema „E-Lending“, d.h. vor allem die E-Book-Leihe in Öffentlichen Bibliotheken, steht (mal wieder) auf der Agenda der Politik.

04.07.2023

Rechtsanwältin Susanne Barwick, LL.M., Stellvertretende Justiziarin beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. und Lehrbeauftragte in unserem Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft

Das Thema „E-Lending“, d.h. vor allem die E-Book-Leihe in Öffentlichen Bibliotheken, steht (mal wieder) auf der Agenda der Politik. Zuletzt gab es im Rahmen der Umsetzung der DSM-Richtlinie in letzter Minute den Vorschlag des Bundesrates, eine Zwangslizenz für Verlage einzuführen. Gegen diesen Vorschlag gab es massive Proteste von Verlagen und Urheber*innen[1].  Aber auch im Koalitionsvertrag der Ampel findet sich der Satz, dass „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken“ gewollt sind.

Aber wie funktioniert E-Lending überhaupt? Und wo ist das Problem?

Zurzeit ist es so, dass Bibliotheken Lizenzen einholen, um E-Books an ihre Nutzer*innen zeitlich begrenzt zur Verfügung zu stellen. Denn § 27 Abs. 2 UrhG bezieht sich nur auf das Verleihen von körperlichen Büchern. Obwohl der EuGH[2] die Einführung einer gesetzlichen Regelung durch Nationalstaaten für zulässig hält, hat bisher kein Staat in der EU davon Gebrauch gemacht.

In Deutschland werden die Lizenzen im Bereich der öffentlichen Bibliotheken meist vom Aggregator Divibib mit den Verlagen verhandelt. Es wird eine einmalige Lizenzgebühr (meist nur in Höhe des Ladenpreises oder geringfügig höher) gezahlt, es gibt keine Lizenzzahlung für die einzelnen Ausleihvorgänge. Stattdessen wird die Ausleihmöglichkeit der Titel mengenmäßig oder zeitlich begrenzt und es kann jeweils nur ein Nutzer auf das E-Book zugreifen. Nach Ablauf der Leihfrist wird die E-Book-Datei auf dem Gerät des Nutzers unbrauchbar. Dieses System, welches auf der Plattform „Onleihe“ läuft, existiert seit 2007. Die Bibliotheken fordern nun seit 2012, dass auch für E-Books eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, d.h. § 27 Abs 2 UrhG auf elektronische Bücher ausgeweitet werden soll.[3] Am bisherigen Lizenzsystem stört sie unter anderem, dass einige Verlage E-Books mit Verzögerung lizenzieren (sog. „Windowing“). Dies wird aus Verlags- und Urhebersicht jedoch sowieso nur bei Bestsellern praktiziert und ist in diesen Fällen wirtschaftlich zwingend notwendig, um den Primärmarkt zu schützen. Verlage betreiben Mischkalkulation und sind auf den vorrangigen „Verkauf“ gerade der Bestseller angewiesen sind, um damit dann weniger nachgefragte Bücher zu finanzieren.

Was tut nun die Politik?

Zurzeit beschäftigen sich gleich zwei Bundesbehörden mit dem Thema. Das Bundesministerium der Justiz prüft, ob es Regulierungsbedarf im Urheberrecht gibt und hat einen ausführlichen Fragenkatalog veröffentlicht, den Interessierte bis zum 23.7.2023 beantworten konnten.[4]  Gleichzeitig hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine wissenschaftliche Studie zur Untersuchung der Auswirkungen des E-Lending auf den Buchmarkt ausgeschrieben. Kriterien und Ziele der Studie wurden im Rahmen eines Runden Tisches erarbeitet, an dem Vertreter des Deutschen Bibliotheksverbands, des Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Autoren- und Übersetzerverbände sowie verschiedene weitere Ministerien beteiligt waren. Die Studie wird von allen Parteien begrüßt und für erforderlich gehalten, um auf Basis von aktuellen und von allen anerkannten Zahlen das Thema besprechen zu können. Auf die Ergebnisse darf man daher gespannt sein!

[1] https://www.initiative-fair-lesen.de/; https://www.boersenverein.de/politik-recht/positionen/e-book-leihe/

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:62015CJ0174

[3] https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken

[4] https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Urheberrecht/Fragen_eLending.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Juli 2023


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