Beratung zur staatlichen Anerkennung
Zusammen mit dem Bachelor-Abschluss wird an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften die staatliche Anerkennung als „staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin“ bzw. als „staatlich anerkannter Sozialarbeiter / Sozialpädagoge“ oder als „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin" bzw. als „staatlich anerkannter Kindheitspädagoge" erteilt.
Das Praxisreferat der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften berät Sie umfassend zu Themen der staatlichen Anerkennung, insbesondere auch zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und deren staatlicher Anerkennung. Darüber hinaus bekommen Sie beim Praxisreferat auch Informationen zur Praxisbegleitung für Studierende und Absolvent*innen anderer Hochschulen.