Anpassungsqualifizierung für Fachkräfte mit ausländischen akademischen Bildungsabschlüssen
Die Anpassungsqualifizierung für die Berufsbilder „staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/ staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in“ richtet sich an Menschen, die im Ausland studiert haben und ihre staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Kindheitspädagog*in erlangen möchten, damit sie in Deutschland im reglementierten Bereich arbeiten können. Mit der Anpassungsqualifizierung geht das!
Warum eine Anpassungsqualifizierung für ausländische Bildungsabschlüsse?
Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in und Kindheitspädagog*in sind in Deutschland reglementierte und damit rechtlich geschützte Berufe. Wer im Ausland Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik oder verwandte Studiengänge studiert hat und in Nordrhein-Westfalen als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in oder staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in arbeiten möchte, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Mehr dazu...
Die Bezirksregierungen in NRW prüfen im Anerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (BQFG NRW). Wesentliche Unterschiede können durch die Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden. Absolvent*innen haben das Recht zwischen einer Anpassungsqualifizierung und einer Eignungsprüfung zu wählen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erteilt die zuständige Bezirksregierung die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs des/der staatlich anerkannten Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in oder Kindheitspädagog*in. Im Zuge dessen fordert sie zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit / Eignung ein erweitertes Führungszeugnis an. Nach Erhalt stellt Ihnen die Bezirksregierung die Urkunde zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Kindheitspädagog*in aus.
Informationsquellen:
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse im Bereich der Sozial- und Erziehungsberufe
Was ist die staatliche Anerkennung?
Die Berufe "Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in/ Kindheitspädagog*in" sind in Deutschland als reglementierte Berufe eingestuft.
Mehr dazu...
Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Kindheistpädagog*innen tragen bei der Ausübung ihrer Aufgaben eine besondere Verantwortung; vor allem dann, wenn sie staatliche und verwaltungsrechtliche Tätigkeiten übernehmen – etwa im Rahmen des staatlichen Schutzauftrags bei Kindern und Jugendlichen.
Üblicherweise wird in Nordrhein-Westfalen die staatliche Anerkennung nach dem erfolgreichen Abschluss eines akkreditierten Studiengangs der Sozialen Arbeit oder Kindheitspädagogik an einer staatlich anerkannten Hochschule mit einer eigenen Urkunde verliehen. Diese berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnungen:
- „staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannte Sozialarbeiterin“ bzw. „staatlich anerkannter Sozialpädagoge / staatlich anerkannter Sozialarbeiter“,
- „staatlich anerkannte Kindheitspädagogin“ bzw. „staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“.
Zusätzlich zum Studienabschluss ist die persönliche Zuverlässigkeit / Eignung nachzuweisen, die in der Regel über ein erweitertes Führungszeugnis geprüft wird. Erst mit der Urkunde als staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in oder Kindheitspädagog*in erreichen die Absolvent*innen die volle berufliche Gleichstellung und Zugang zum reglementierten Berufszweig. Insbesondere im öffentlichen Dienst und bei hoheitlichen Aufgaben (z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst, Kindeswohlgefährdung, Jugendgerichtshilfe) wird häufig die staatliche Anerkennung verlangt. Ziel der beruflichen Reglementierung ist der Schutz von Klient*innen und der Allgemeinheit, da Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen und Kindheitspädagog*innen in besonders sensiblen Handlungsfeldern tätig sind (z.B. Jugendhilfe, Krisenberatung, Sozialverwaltung, Kinderschutz etc.) und in diesem Rahmen Entscheidungen von erheblicher Tragweite treffen.
Die staatliche Anerkennung ist für pädagogische Fachkräfte im nicht reglementierten Bereich nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Qualifikation den Anforderungen der Stelle entspricht – dies legt der Träger (also der Arbeitgeber) fest. Daher gilt: Der jeweilige Träger (Arbeitgeber) legt fest, ob für die auszuübende Tätigkeit eine staatliche Anerkennung erforderlich ist. Fachkräfte mit ausländischen akademischen Abschlüssen können durch eine Zeugnisbewertung der Kultusministerkonferenz (KMK) oder mithilfe eines anabin-Nachweises belegen, dass ihr Studium anerkannt ist und sich damit auf die nicht reglementierten Berufe wie bspw. pädagogische Fachkraft ohne staatliche Anerkennung bewerben. Typische Einsatzfelder, in denen nicht immer zwingend eine staatliche Anerkennung erforderlich ist, können sein:
- Offene Kinder- und Jugendarbeit (Ferienangebote, Jugendzentren)
- Migrationsberatung, Obdachlosenhilfe, Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften
- Quartiers- und Gemeinwesenarbeit
- Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte
- Mitarbeit in Forschungs- und Modellprojekten
Wichtig: Langfristige berufliche Sicherheit und neue Perspektiven mit dem Beruf Soziale Arbeit bzw. Kindheitspädagogik – insbesondere im öffentlichen Dienst und bei hoheitlichen Aufgaben – eröffnen sich in der Regel nur mit der staatlichen Anerkennung!
Informationsquellen:
Auf dem Weg zur Sozialen Arbeit bzw. Kindheitspädagogik
(Bild: TH Köln)
Anpassungsqualifizierung an der TH Köln
Fachkräfte mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die bereits ein Anerkennungsverfahren bei einer Bezirksregierung in NRW durchlaufen haben und einen Bescheid mit Auflagen zur Anpassungsqualifizierung erhalten haben, können diese an der TH Köln erfüllen. Die TH Köln stellt sicher, dass alle geforderten Inhalte durch die Teilnahme an regulären Modulen der Bachelorstudiengänge Soziale Arbeit bzw. Kindheits- und Familienpädagogik zur Verfügung stehen und daher von den Teilnehmenden nachgewiesen werden können. Als Alternative zur Anpassungsqualifizierung kann – je nach Bescheid – auch eine Eignungsprüfung zur Wahl stehen.
Mehr dazu...
Ablauf und Inhalt der Anpassungsqualifizierung richten sich nach den persönlichen Auflagen im Bescheid der Bezirksregierung. Die Anpassungsqualifizierung ist kein geschlossener Lehrgang. Absolvent*innen nehmen als "besondere*r Gasthörer*in” an den regulären Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren und Übungen) im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit oder Kindheits- und Familienpädagogik teil.
Die Auflagen im Bescheid bestimmen, welche Module und Inhalte zu absolvieren sind, um die festgestellten Unterschiede zur deutschen Qualifikation auszugleichen. Die Lehrveranstaltungen finden meist wöchentlich in Präsenz statt, in Ausnahmefällen gibt es Blockveranstaltungen. Die Dauer der Anpassungsqualifizierung variiert je nach Umfang der Auflagen und der persönlichen Lebenssituation:
- Mindestdauer: 1 Semester (0,5 Jahre)
- Maximaldauer: 6 Semester (3 Jahre)
Als „besondere*r Gasthörer*in” nach § 62 Absatz 1 des Hochschulgesetzes (HG NRW) dürfen die Absolvent*innen an allen Lehr- und Lernangeboten teilnehmen, Prüfungen ablegen, die Bibliothek nutzen und zum Normaltarif in der Mensa speisen. Achtung: Es besteht keine Fahrtberechtigung mit dem öffentlichen Nahverkehr (kein Studierendenticket NRW).
Eignungsprüfung an der TH Köln
Fachkräfte, die sich gegen die reguläre Anpassungsqualifizierung entscheiden, können die geforderten Auflagen auch durch eine Eignungsprüfung erfüllen – sofern kein Nachweis von Praxiszeiten erforderlich ist.
Mehr dazu...
Absolvent*innen der Eignungsprüfung sind nicht als „besondere*r Gasthörer*in“ an der TH Köln eingeschrieben und erhalten keine Vorbereitung oder Begleitung durch die Hochschule. Praxisnachweise sind nicht Teil der Eignungsprüfung, diese können ausschließlich im Rahmen der Anpassungsqualifizierung zusammen mit dem Besuch der Begleitveranstaltungen erbracht werden. Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich statt. Die Absolvent*innen sind ausschließlich zur Teilnahme an den Prüfungen berechtigt. Die Prüfungsformate entsprechen denen der Anpassungsqualifizierung; allerdings darf jede Prüfung nur einmal wiederholt werden (nicht zweimal). Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Bescheid der Bezirksregierung und ein Sprachnachweis auf Niveau B2. Die Kosten variieren je nach Umfang der Eignungsprüfung.
Zusatzangebote für Teilnehmende der Anpassungsqualifizierung
Angebot: Wege zur staatlichen Anerkennung und in den Arbeitsmarkt
Der Kurs richtet sich ausschließlich an Teilnehmende der Anpassungsqualifizierung und ist ein freiwilliges Angebot. Der Kurs begleitet die Absolvent*innen auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in/ Kindheitspädagog*in. Teilnehmende lernen das deutsche Sozial- und Bildungssystem kennen und erhalten Einblicke in die unterschiedlichen Handlungsfelder der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik. Hier stellen sich verschiedene Träger und Institutionen persönlich vor und beantworten individuelle Fragen. Im Fokus stehen zudem die Themen Geschichte der Sozialen Arbeit, professionelles Handeln und Kommunikations- und Reflexionsmethoden. Für den Bewerbungsprozess erhalten die Teilnehmenden Tipps. Die Absolvent*innen lernen sich hier im Kurs gegenseitig kennen und haben die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen auszutauschen und prüfungsrelevante Themen zu besprechen. Der Kurs findet im Präsenz- und im Online-Format statt. Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Absolvent*innen eine Teilnahmebescheinigung.
Angebot: Fachsprachkurs Deutsch
Der Kurs richtet sich an nicht muttersprachliche Studierende und ist für alle Teilnehmenden der Anpassungsqualifizierung geöffnet. Im Kurs werden die Teilnehmenden gezielt auf beruflich relevante Kommunikationssituationen vorbereitet, in denen eine präzise, fachlich angemessene und adressat*innengerechte Sprache erforderlich ist. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einführung, Klärung und sicheren Anwendung fachsprachlicher Begriffe aus der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik sowie auf deren verständlicher Vermittlung im beruflichen Kontext. Der Kurs ist freiwillig und findet im Präsenz- und Online-Format statt. Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Absolvent*innen eine Teilnahmebescheinigung.
Anmeldeverfahren, Teilnahmevoraussetzungen und Kosten
Für das Wintersemester können sich die Interessierten jeweils bis Juni und für das Sommersemester jeweils bis Januar anmelden. Teilnahmevoraussetzung ist der Bescheid der Bezirksregierung und ein B2-Sprachzertifikat basierend auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Die Kosten belaufen sich auf eine Semestergebühr in Höhe von 500€ sowie auf eine einmalige Berarbeitungsgebühr von 47€. Die Anzahl der Semester variiert je nach Dauer der Anpassungsqualifizierung.
Fördermöglichkeiten
Informationen zur Förderung im Rahmen eines Bildungsgutscheins können bei der Agentur für Arbeit abgerufen werden: Bildungsgutschein
Aufenthalt und Visum
Leben die Interessierten im Ausland und möchten ihre Anpassungsqualifizierung an der TH Köln absolvieren? Informationen zum Aufententhalt und Visum sind zu finden beim Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.