Untersuchung aus den USA: Handydaten können Menschenleben verlängern

Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Bild: Bild:Thilo Schmülgen/TH Köln)

Den Zeitpunkt des eigenen Todes wollen die meisten vermutlich nicht wissen. Aber kann Technik helfen vermeidbar frühem Sterben entgegenzuwirken, indem sie warnt? Diese Frage zu stellen ist sinnvoll. Nach dem Ergebnis einer Untersuchung von Forschenden der Universität von Illinois (USA) können per Handy erhobene Daten sehr aufschlussreich sein.

13.02.2023

Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln; Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.

Die Informationen eines sechs minütigen Sparziergangs reichen demnach aus, um das Sterberisiko eines Smartphone-Nutzers innerhalb der nächsten fünf Jahre vorauszusagen. Basis dafür sind Daten von gut 100.000 Menschen aus der „UK Biobank“, die für eine Woche mit den Bewegungssensoren ausgestattet wurden. Die Datenbank enthält Gesundheitsdaten von Erwachsenen aus dem Vereinigten Königreich.

Bewegungsdaten und Gesundheit

Dass man per Bewegungsdaten über die Fitness und damit auf den Gesundheitszustand und so auf Sterberisiken schließen kann, leuchtet ein. Solche Erkenntnisse wurden bislang hauptsächlich über Daten aus Fitnesstrackern ermittelt, die längst nicht so verbreitet sind wie Smartphones. Die Forscher statteten die Teilnehmer ihrer Studie deshalb mit Bewegungssensoren am Handgelenk aus.

Danach kam Mathematik ins Spiel. Im Lauf von fünf Jahren starben zwei Prozent der Studienteilnehmer. Mit Hilfe künstlicher Intelligenz entwickelte man unter Berücksichtigung der Bewegungsdaten und der Sterbefälle einen Algorithmus. Auf dessen Basis lässt sich anhand von Bewegungsdaten eines sechsminütigen Spaziergangs das Sterberisiko innerhalb der nächsten fünf Jahre vorhersagen.

Dabei macht sich die Technik die Aussagekraft typischer Muster zunutze. Parameter ist bei Herz- oder Lungenerkrankungen etwa, ob eine Person beim Spaziergang langsamer wird, wenn sie außer Atem ist und dann in kurzen Abständen wieder schneller.

Weil Smartphones bei kurzen Spaziergängen dieselben Bewegungsdaten erfassen wie die im Rahmen der Studie genutzten Bewegungssensoren, planen die Forscher nun eine Studie mit reinen Handydaten. Bei Menschen, die ihre Smartphones dabeihaben, kann man, so die Forscher, wöchentliche oder monatliche Vorhersagen errechnen.

Rückt das Ende wegen mangelnder Bewegung näher, kann man gegensteuern. Für Menschen, die so etwas wollen, kann das ein sinnvolles Angebot sein, denn schließlich wird der Sterberisiko errechnet und nicht mehr gefühlt.

EU schafft Raum für Gesundheitsdaten

Politisch ist die Auswertung von Gesundheitsdaten in Datensilos wie der „UK Biobank“ zur Verminderung von Krankheiten erwünscht. Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2022 den Entwurf einer Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten vorgestellt.

Sie soll Einzelpersonen die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten ermöglichen und zugleich die Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere medizinische Versorgung und Forschung eröffnen. Die EU soll das Potenzial von Austausch, Nutzung und Weiterverwendung von Gesundheitsdaten ausschöpfen. Auch im Koalitionsvertrag der deutschen Ampelregierung ist die Fortentwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens vereinbart.

Zu Recht! Denn spätestens die Pandemiebekämpfung hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, einen ausgewogenen und verantwortungsvollen Rahmen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu schaffen. Im November will die European Cancer Organisation den European Cancer Pulse vorstellen.

Dabei handelt es sich um eine EU-Datenbank zur Verdeutlichung des unterschiedlichen Umgangs der Krebsprävention. Solche Dienste benötigen große Datenmengen. Muss dazu die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden? Vielleicht nicht. Denn schließlich sollte schon unter deren Geltung „die Verarbeitung personenbezogener Daten (…) im Dienst der Menschheit“ stehen. Diese Erwägung liegt der DSGVO als rechtliche Verpflichtung zugrunde.

Datenschutz ist kein uneingeschränktes Recht

Die Autoren der Studie über die Handydaten erklären ihre Methode genauer. Sie gehen davon aus, dass auch die Gesundheitsinfrastruktur durch groß angelegte Screenings ausgesprochen positiv beeinflusst wird. Man könne mit vielen Daten Gesundheitsrisiken aufzeigen, ohne in das Leben der Bevölkerung einzugreifen. Das dient dem Wohl der Menschheit.

Die Belange des Datenschutzes müssen rational und maßvoll mit der Nutzung der Gesundheitsdaten zu genau benannten Zwecken abgewogen werden. Es müssen Konzepte ausgearbeitet werden, wie man durch Anonymisierung der Daten den Rückschluss auf eine Person unmöglich macht. Sofern der Betroffene etwa zur eigenen Gesundheitsvorsorge den Rückschluss auf seine Daten erhalten möchte, sieht die DSGVO eine Pseudonymisierung der Daten vor.

So können Daten durch Verschlüsselung gegen Missbrauch geschützt werden. Wichtig ist es, bei der Abwägung alle relevanten Interessen im Auge zu haben. Hier gibt die DSGVO zu bedenken, dass der „Schutz personenbezogener Daten (…) kein uneingeschränktes Recht“ ist. Dieser Schutz muss sich gegen eine Vielzahl von Interessen rund um Privatschutz und Gemeinwohl behaupten.

Februar 2023


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