Beratung zum Praxisstudium an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist ein zentraler Bestandteil des Curriculums sowohl im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit als auch im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit und Familienbildung. Es ersetzt das frühere Anerkennungsjahr und ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung in beiden Studiengängen.
Zu den jeweiligen Voraussetzungen und Gestaltungen des Praxistudiums sowie den einzelnen Praxisphasen in den Studiengängen berät und informiert Sie das Praxisreferat der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften. Das Praxisreferat berät Sie auch, wenn Sie Ihre Praxis im Ausland oder in Teilzeit verrichten möchten oder wenn Sie von Beeinträchtigungen betroffen sind und dies im Praxisstudium berücksichtigt werden muss.