Beratung zu Nachteilsausgleichen an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Studierenden mit chronischen Erkrankungen/ Behinderung Chancengleichheit im Studium zu sichern. Dazu zählen insbesondere auch die Nachteilsausgleiche bei Prüfungen.
Die zentrale Studienberatung der TH Köln mit ihrem eigens für Studierende mit Beeinträchtigungen eingerichteten Beratungsservice berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen.
Ihren Anspruch auf Nachteilsausgleiche und den Umfang der Ausgleiche für Prüfungen an unserer Fakultät müssen Sie beim Prüfungsausschuss der Fakultät beantragen bzw. geltend machen.