Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Für die Anerkennung ausländischer akademischer Abschlüsse zum Zweck des Hochschulzugangs, des Zugangs zu weiterführenden Studien wie auch für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Hochschulen zuständig (Kultusministerkonferenz).
Beauftragte für ausländische akademische Abschlüsse (Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik):
Prof. Dr. Birgit Jagusch
Stellvertretende Beauftragte
+49 221-8275-3513
birgit.jagusch@th-koeln.de