Fakultätsrat
Der Fakultätsrat beschließt über Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht der Dekan oder eine andere Person zuständig sind. Damit ist der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten von Forschung und Lehre zuständig, außerdem für die Fakultätsordnung und die sonstigen Ordnungen der Fakultät.
Der Fakultätsrat nimmt die Berichte des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft verlangen. Der Fakultätsrat wählt die Mitglieder des Dekanats für eine Amtszeit von vier Jahren.
Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind fünf Professorinnen oder Professoren, eine wissenschaftliche Mitarbeiterinn oder Mitarbeiter, eine weitere Mitarbeiterin oder weiterer Mitarbeiter und zwei Studierende. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre bis auf die Studierenden, deren Amtszeit ein Jahr beträgt.
Mitglieder des Fakultätsrates:
Prof. Dr. Matthias Hochgürtel, Dekan und Vorsitzender
Prof. Dr. Dirk Burdinski, Studiendekan
Prof. Dr. Jan Wilkens, Prodekan für Finanzen
Prof. Dr. Birgit Glüsen, Prodekanin für Forschung und Wissenstransfer
stimmberechtigte Mitglieder:
Prof. Dr. Yvonne-Beatrice Böhler
Prof. Dr. Heiko Alexander Schiffter-Weinle
Emily Kobs Vertr. wissenschaftliche MitarbeiterInnen
Selma Chorevska, Vertr. Studierende
Fabian Kuß, Vertr. Studierende