Beratung zur Berufsanerkennung und Anerkennung von Abschlüssen
Der Prüfungsauschuss der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften ist neben der Organisation und Durchführung von Prüfungen auch zuständig bei Fragen zur Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen, Prüfungen oder Abschlüssen. Dazu gehören auch Entscheidungen zur Anerkennung von Berufen als Studienvoraussetzung oder Anrechnung für Praxisphasen. Der Prüfungsausschuss ist ein im Hochschulgesetz verankertes Gremium.