Logo des ivwKöln in orange (Bild: IVW / TH Köln)

Koordinator

Prof. Dr. Torsten Oletzky

Prof. Dr. Torsten Oletzky

Institut für Versicherungswesen (ivwKoeln)

  • Raum D3.235a
  • Telefon+49 221-8275-3156

2 Schilder mit Richtungspfeilen My Way und Highway (Bild: Photo by Rommel Davila on Unsplash)

Outgoings

Auslandsaufenthalte sind mittlerweile ein wichtiger und sinnvoller Bestandteil eines jeden Studiums – sie sind eine wertvolle Erfahrung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Persönlichkeit. Auch für den Einstieg in den internationalen Arbeitsmarkt ist die eigene Auslandserfahrung eine wichtige Grundvoraussetzung. Sie haben Interesse? So geht‘s!

+ Welche Möglichkeiten habe ich, ins Ausland zu gehen?

Im Rahmen des Bachelor-Studiums am ivwKöln besteht die Möglichkeit, ein Auslandssemester an einer internationalen Hochschule zu verbringen.

Im Rahmen des Master-Studiums gibt es die Möglichkeit, ein internationales Praktikum oder einen Sprachkurs im Ausland zu machen (diese Möglichkeit besteht natürlich auch im Bachelor-Studium). Für den Master „Risk and Insurance“ müssen spätestens im Verlauf des Studiums ein Auslandspraktikum oder ein Studienaufenthalt im Ausland von wenigstens 2 Monaten Dauer nachgewiesen werden.

+ Wohin kann ich gehen?

Studierende am Institut für Versicherungswesen sammeln Arbeitserfahrung im Ausland im Rahmen von Praktika, absolvieren Studienaufenthalte an Partnerhochschulen oder suchen sich einen Studienplatz aus eigener Initiative.

+ Wann kann ich ins Ausland gehen?

Das Auslandssemester im Rahmen des Bachelor-Studiums wird in der Regel im 5. Fachsemester von September bis Dezember gemacht.

Studierende im Dualen Studium können – in Ansprache mit ihrem Arbeitgeber – unmittelbar nach Ende des 5. Fachsemesters von Mitte Januar bis Mitte Mai ein Auslandssemester einplanen.

Praktika und Sprachkurse können flexibel in den Semesterferien eingeplant werden.

+ Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein?

Bei der Wahl eines Gastlandes oder eines entsprechenden Programmes bietet es sich an, die am Gastort erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen frühzeitig in Erfahrung zu bringen. In einigen Fällen können Grundkenntnisse ausreichen, in anderen Fällen kann ein Nachweis über fundierte Sprachkenntnisse erforderlich sein. Generell können Sie aber davon ausgehen, dass die meisten unserer Partnerhochschulen mit englischsprachigen Lehrveranstaltungen ein Niveau von B1/B2 (Europäischer Referenzrahmen) erwarten.

+ Welche der im Ausland erbrachten Leistungen kann ich mir anerkennen lassen?

Die Professoren suchen mit den Studierenden nach Lösungen zur Anerkennung einzelner Leistungen, es können aber leider nicht alle Leistungen anerkannt werden. Die Anerkennung von Leistungen in Funktionsfächern ist tendenziell einfacher als in den Versicherungssparten. Ebenfalls ist die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Studienleistung für das Seminar zur Managementlehre möglich. In jedem Fall muss sich der Studierende rechtzeitig mit dem Fachprofessor abstimmen; die Wahl geeigneter Vorlesungen an der Partnerhochschule ist eine Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen.

+ Was kostet mich ein Auslandsaufenthalt und wie finanziere ich diesen?

Die Kosten hängen stark vom gewählten Studienort ab. Im Zuge des Erasmus+-Austausches erlassen unsere Partnerhochschulen den Studierenden die Studiengebühren. Kosten für Reise, Unterbringung, Lebenshaltungskosten, Fachliteratur usw. sind vom Teilnehmer selbst zu tragen – für Irland sind z.B. Gesamtkosten von bis zu 5.000 EUR für 4 Monate realistisch. Etwa ein Drittel dieser Kosten kann durch die Erasmus+-Förderung finanziert werden . Dazu besteht die Möglichkeit der Beantragung von Auslands-BAföG (die Hürden sind niedriger als beim regulären BAföG) oder einer Finanzierung über PROMOS. Weitere Einzelheiten finden sich unter folgendem Link https://www.th-koeln.de/internationales/stipendien_5395.php.

+ Was muss ich bei der Bewerbung für ein Erasmus+-Stipendium beachten?

Dem Institut steht nur eine begrenzte Anzahl von durch das Erasmus+-Programm geförderten Studienplätzen an Partnerhochschulen im Ausland zur Verfügung. Für diese Studienplätze findet einmal jährlich ein Auswahlprozess statt. Studierende müssen sich spätestens zum Beginn des 4. Fachsemester auf einen der Studienplätze bewerben. Das Formular für die Bewerbung kann über den unten aufgeführten Link abgerufen werden. Der Koordinator für Internationales des Instituts berät Sie gerne im Vorfeld Ihrer Bewerbung.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind:

  • Der Nachweis ausreichendes Sprachkenntnisse auf dem Niveau ein Niveau von B1/B2 (Europäischer Referenzrahmen)
  • Ein regulärer Studienfortschritt von 90 ECTS Credits zum Abschluss des 3. Fachsemesters
  • Ein guter Notendurchschnitt

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Kriterien im ausreichenden Umfang erfüllen, berät Sie der Koordinator für Internationales des Instituts gerne.

+ Nach welchen Kriterien werden die Stipendienplätze vergeben?

Einzureichen sind ein kurzer Bewerbungsbogen sowie ein aktueller Notenspiegel einschließlich der Prüfungsergebnisse aus dem 3. Fachsemester

Kriterien für die Vergabe des Stipendiums sind

1.  Die Durchschnittsnote im Notenspiegel – mindestens 2,7
2.  Der Studienfortschritt – möglichst 90 Credits / mindestens 78
3.  Der persönliche Eindruck im Auswahlgespräch
4.  Engagement am ivwKöln und darüber hinaus
5.  Kenntnisse in der Unterrichtssprache des Gastlandes

Alle Bewerber, die bei den Kriterien 1 und 2 die Mindesthürde nehmen, werden zu einem ca. 30-40 minütigen Interview eingeladen; in diesem werden die folgenden Bereiche abgedeckt:

  • Stichworte zum Lebenslauf
  • Gründe für Studium Versicherungswesen
  • Versicherungsbackground / Duales Studium?
  • Interesse am Auslandssemester
  • Soziales Engagement
  • Hobbys / Interessen
  • Bisherige Auslandserfahrungen / Reisen / Sprachen / Englisch-Kenntnisse
  • Fragen zum Auslandssemester / weiteren Vorgehen

Die Bewerbungsfrist durch das Erasmus+-Programm der EU geförderte Auslandssemester an unseren Partnerhochschulen im WiSe 2024/25 und SoSe 2025 läuft noch bis zum

            10. April 2024

Bitte bewerben Sie sich so früh wie möglich!

Koordinator

Prof. Dr. Torsten Oletzky

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  • Telefon+49 221-8275-3156


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