FAQs Ingenieurstudiengänge

Hier finden Sie die FAQs für die Ingenieurstudiengänge.

+Wie lange dauert das Praxissemester?

Man muss mindestens 20 Wochen (5 Tage-Woche) am Stück bei einer Firma / öffentlichen Einrichtung tätig sein. Wenn die Firma Urlaubstage gibt, sind diese zusätzlich zu berechnen, die Gesamtdauer erhöht sich also ggf. auf 22 Wochen.

+Wann darf ich mit dem Praxissemester beginnen?

In der Regel im Oktober oder März, Abweichungen sind möglich.

+Muss ich ein Praxissemester absolvieren?

In den Studiengängen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen ist man verpflichtet ein Praxissemester zu absolvieren. Für weitere Ingenieurstudiengänge besteht keine Teilnahmepflicht.

+Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Praxissemester zugelassen zu werden?

Zum Praxissemester wird auf Antrag zugelassen, wer das Grundstudium bestanden hat.

Die entsprechenden Fächer des Grundstudiums sind:
1. Mathematik I / II
2. Einführung in Mechanik und Elektrotechnik I / II
3. Physik I / II
4. Informatik I / II
5. Grundl. BWL u. betriebliches Rechnungswesen I / II

+Welche Schritte sind nötig, um mit dem Praxissemester anfangen zu dürfen?

Unterschriften auf der Praxissemester-Urkunde sammeln (Vordrucke liegen im Postfachraum 1.207 aus).
1. Das Vorbereitungs-Seminar zum Praxissemester besuchen (einmal pro Semester, November / April)
2. Eine Praxisstelle finden
3. Scheine des Grundstudiums vom Prüfungsamt bestätigen lassen.
4. Einen Mentor suchen
5. Bei Frau Dr. Harraß anmelden

+An wen kann ich mich wenden, wenn ich während des Praxissemesters Probleme, Fragen oder Anregungen habe?

Der Mentor begleitet den Studenten durch das Praxissemester und ist für ihn verantwortlich.

+Welche Formulare brauche ich? Wo finde ich sie?

Man braucht die Praxissemester-Urkunde und einen Arbeitsvertrag. Die PS-Urkunde als Durchschreibformular und den Vertrag kann man im Postfachraum 1.207 abholen, den Vertrag zusätzlich hier herunterladen.

+Habe ich ein Anrecht auf eine Bezahlung während des Praxissemesters?

Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Studierende zu bezahlen. Die meisten Firmen bezahlen aber eine monatliche Vergütung.

+Kann man das Praxissemester im Ausland absolvieren?

Ja. Die Hochschule empfiehlt, das Praxissemester nach Möglichkeit im Ausland zu absolvieren. Auslandserfahrungen können bei der Jobsuche nach dem Studium sehr hilfreich sein.

+Ändert sich mein Status während des Praxissemesters?

Nein, man behält den Studentenstatus. Die Beiträge an die Krankenkasse können sich aber je nach Höhe der Vergütung ändern.

+An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zum Praxissemester wenden?

Für allgemeine Fragen ist Frau Dr. Harraß zuständig. Für fachspezifische Fragen, auch zu Ausnahme - Regelungen u. a., sind die Praxissemester - Beauftragter Prof. Dr. Shevchuk und Prof. Dr. Wolf zuständig.

+Wo finde ich Praxissemesterstellen?

Im Allgemeinen kann man an jede Firma, die in Frage kommt, eine Bewerbung schreiben. Auf dem Flur auf Ebene 0, Eingangshalle, unten neben dem Fahrstuhl hängen Stellenangebote. Die meisten Professoren hängen ihre Informationen vor ihren Zimmern aus.

+Wen kann ich als Mentor wählen?

Jeder Professor kann Mentor sein. Der Mentor sollte aus der zum Praxissemester passenden Fachrichtung kommen und fachspezifische Fragen beantworten können.

+Kann ich während des Praxissemesters Klausuren schreiben?

Das ist in Absprache mit der Praxissemester-Stelle (dem Unternehmen) möglich.


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