FAQ Vorpraktikum
Du möchtest im B. Eng. Fahrzeugentwicklung oder im B. Eng. Produktion und Logistik studieren und fragst dich, was beim Vorpraktikum wichtig ist? In unserem FAQ findest du Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um Dauer, Inhalte und Nachweise für das Vorpraktikum. Erfahre, welche Tätigkeiten anerkannt werden, wie du das Praktikum absolvieren kannst und welche Fristen zu beachten sind.
Was ist ein Vorpraktikum?
Ein Vorpraktikum ist ein Pflichtpraktikum, das vor dem eigentlichen Studium absolviert werden muss, um für bestimmte Studiengänge zugelassen zu werden. Es ist somit eine Voraussetzung für die Einschreibung in unseren technischen Bachelorstudiengängen. Das Vorpraktikum muss grundsätzlich nach dem hochschulqualifizierenden Abschluss absolviert werden. Eine Ausnahme stellen hier die Anrechnung einer technischen Ausbildung auf das Vorpraktikum und spezialisierte Oberstufenpraktika dar.
Für welche Studiengänge der Fakultät benötige ich ein Vorpraktikum?
Sie benötigen für den Studiengang B. Eng. Fahrzeugentwicklung und B. Eng. Produktion und Logistik (Wirtschaftsingenieurwesen) ein Vorpraktikum.
Was sind die inhaltlichen Anforderungen an das Vorpraktikum?
Das Vorpraktikum muss Tätigkeiten aus mindestens zwei der folgenden Bereiche umfassen:
B. Eng. Fahrzeugentwicklung | B. Eng. Produktion und Logistik |
---|---|
(1) Maschinelle Arbeitstechniken an Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung, (2) Verbindungstechniken, (3) Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung, (4) Montage von Fahrzeugen und / oder deren Baugruppen, (5) Qualitätskontrolle, (6) Betriebsorganisation und Arbeitsvorbereitung, (7) Tätigkeiten im Bereich der Digitalisierung. |
(1) Manuelle oder maschinelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen, (2) Verbindungstechniken, (3) Montage von Maschinen und Anlagen und/oder deren Baugruppen, (4) Tätigkeiten in den kaufmännischen Bereichen, (5) Qualitätswesen, (6) Betriebsorganisation oder IT-Organisation, (7) Arbeitsvorbereitung oder Produktionsplanung und -steuerung. |
Welche Tätigkeiten werden nicht anerkannt?
Nur einschlägige Tätigkeiten, die zum Studiengang passen, werden akzeptiert. Für unsere technischen/maschinenbaulichen Studiengänge wird das Vorpraktikum in Betrieben des Maschinenbaus und/oder der Metall- und Kunststoffverarbeitung vorgeschrieben. Praktika in bspw. der Holzverarbeitung werden nicht als einschlägig angesehen.
Wie lange muss das Vorpraktikum dauern?
B. Eng. Fahrzeugentwicklung | B. Eng. Produktion und Logistik |
---|---|
8 Wochen Vollzeit (Fünftagewoche, ohne Fehlzeiten und Urlaub). | 6 Wochen Vollzeit (Fünftagewoche, ohne Fehlzeiten und Urlaub). |
Ist ein Vorpraktikum auch in Teilzeit möglich?
Ja, das Vorpraktikum auch in Teilzeit absolviert werden. Hierfür ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit erforderlich, also mindestens 20 Stunden pro Woche. Die Gesamtdauer des Praktikums verlängert sich entsprechend der Teilzeitregelung.
Wer prüft die Anerkennung von Vorpraktika?
Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt über das Studienbüro Campus Deutz der TH Köln. Reichen Sie hierfür die geforderten Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise fristgerecht dort ein. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Nachweise für die Anerkennung des Vorpraktikums ausreichen, können Sie gerne eine Vorabfrage an das Team Studium und Lehre der Fakultät für Fahrzeugsysteme und Produktion über team_studium_lehre-f08@th-koeln.de senden. Wir beraten Sie gerne.
Muss das Vorpraktikum bereits vor Studienbeginn abgeschlossen sein?
Es wird dringend empfohlen, das Vorpraktikum vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren. Folgende Kulanzregelungen existieren in den Studiengängen:
B. Eng. Fahrzeugentwicklung | B. Eng. Produktion und Logistik |
---|---|
Das Vorpraktikum kann in zwei Teilen von je 4 Wochen abgeleistet werden. Bis zur Einschreibung muss der Nachweis von mindestens 4 Wochen vorgelegt werden. Die restlichen 4 Wochen müssen bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachgeholt werden. | Das Vorpraktikum kann während des Studiums nachgeholt werden, muss allerdings bis zum Beginn des 4. Fachsemesters nachgeholt werden. |
Kann ich das Praktikum in Teilen oder bei mehreren Arbeitgebern absolvieren?
Sie können das Vorpraktikum grundsätzlich aufteilen, allerdings muss eine Mindestlänge von 2 Wochen pro Block gegeben sein. Auch darf das Vorpraktikum maximal bei zwei Unternehmen absolviert werden. Somit sind bspw. Unterbrechungen, etwa für Prüfungen, bei Wahrung der oben genannten Vorgaben zulässig.
Wie weise ich das Vorpraktikum nach?
Sie benötigen eine Bescheinigung der Praktikumsstelle/ des Betriebes, die folgenden Mindestanforderungen genügen muss:
- Authentizität durch Firmenlogo, Stempel und Unterschrift auf dem Dokument; ggf. amtlich beglaubigte
- Übersetzung unter Vorlage der Originalbescheinigung
- Name und Geburtsdatum des Praktikanten, Beschäftigungszeitraum, Anwesenheits- und Fehlzeiten, wie Krankheit oder Urlaub
- Angabe der Beschäftigungsdauer und -inhalte in den einzelnen Bereichen
Gerne können Sie hierfür das bereitgestellte Formblatt nutzen.
Die Praktikumsbescheinigung reichen Sie bitte beim Studienbüro Campus Deutz der TH Köln ein. Eine Vorabprüfung kann durch das Team Studium und Lehre der Fakultät für Fahrzeugsysteme und Produktion erfolgen. Schicken Sie die Praktikumsbescheinigung hierfür an team_studium_lehre-f08@th-koeln.de.
Was passiert, wenn ich das Vorpraktikum nicht rechtzeitig nachweisen kann?
Wenn Sie auch nach Ablauf der Nachholphase in der Studienzeit den Nachweis über das Vorpraktikum nicht eingereicht haben (3. bzw. 4. Fachsemester), werden Sie rückmeldegesperrt und daraufhin exmatrikuliert. Eine neue Bewerbung für einen Studienplatz im Studiengang ist dann erst wieder in der folgenden Bewerbungsphase (immer zum Wintersemester) bei nachgewiesener Erfüllung des Vorpraktikums möglich.
Werden Schulpraktika als Vorpraktikumszeiten angerechnet?
Schulpraktika, die eine berufsorientierende und keine berufspraktische Funktion haben, werden in der Regel nicht als Vorpraktikumszeiten anerkannt. Das Vorpraktikum muss daher grundsätzlich nach dem hochschulqualifizierenden Abschluss absolviert werden. Die Anrechnung einer technischen Berufsausbildung stellt hier eine Ausnahme dar.
Kann ich bereits absolvierte Praktika, Ausbildungen oder Arbeitserfahrungen anrechnen lassen?
Einschlägige Berufsausbildungen und -tätigkeiten werden auf Antrag ganz oder teilweise (z. B. bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch) auf das Vorpraktikum angerechnet.
B. Eng. Fahrzeugentwicklung | B. Eng. Produktion und Logistik |
---|---|
Das Vorpraktikum wird in der Regel angerechnet, wenn (1) eine Ausbildung im mechanisch/mechatronischen Bereich, (2) eine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich, (3) eine Ausbildung im informationstechnischen Bereich absolviert wurde oder (4) die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Technik im Bereich Maschinenbau (Metalltechnik) erworben wurde. |
Das Vorpraktikum wird in der Regel angerechnet, wenn die Fachoberschule für Technik im Bereich Maschinenbau erworben wurde. |
Für Studierende mit o. g. einschlägiger Berufsausbildung oder nachgewiesener Praktikumstätigkeit in den o. g. Bereichen (z. B. bei einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung) kann auf Antrag das Praktikum entfallen bzw. teilweise anerkannt werden.
Kann ich auch ein Online-Praktikum machen?
Das Vorpraktikum wird als Präsenzpraxis gefordert. Eine Online-Praktikum wird nicht als Vorpraktikum anerkannt.
Gibt es eine Checkliste oder Formulare für das Vorpraktikum?
Sie finden hier das Formblattblatt für eine Praktikumsbescheinigung. Sie können aber auch eine nicht formalisierte Bescheinigung des Praktikumsbetriebs einreichen. Diese muss allen o. g. Anforderungen entsprechen.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorpraktikum wenden?
Zentrale Anlaufstelle für alle Ihre Fragen rund um das Vorpraktikum ist das Team Studium und Lehre der Fakultät für Fahrzeugsysteme und Produktion.
Werden auch im Ausland absolvierte Praktika anerkannt?
Sofern eine Arbeitgeberbescheinigung vorliegt, die die geforderten o. g. Tätigkeiten in deutscher oder englischer Sprache nachweist, können auch im Ausland absolvierte Tätigkeiten anerkannt werden.