Prüfungsausschuss

Bitte beachten Sie, die Bearbeitungszeiten des Prüfungsausschusses (im Regelfall 7-14 Werktage)

Versicherungen

Die Studierenden bleiben während Ihres Praxissemesters Mitglieder der Hochschule. Sie sind unfall- und krankenversichert. Die studentische Unfallversicherung gilt auch für Wegeunfälle, also für Unfälle auf dem Wege zu oder von der Praxisstelle. Dies gilt jedoch nicht im Ausland. Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie ein Praxissemester absolvieren. Es fallen keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung an. Im Interesse vom Studierenden und dem Unternehmen sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen.

Bei Bedarf des Arbeitgebers ist eine Bestätigung des Praktikums als Pflichtpraktikum (gemäß § 5 Abs. 3 SGB VI) beim Prüfungsausschuss erhältlich.

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