Organisation der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Die wichtigsten Organe der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften sind das Dekanat, der Fakultätsrat sowie die beiden Institutsvorstände und Institutsleitungen.
Dekanat
Das Dekanat setzt sich aus Dekan/in, Studiendekan/in und Prodekanen zusammen. Sie werden aus dem Kreis aller Professoren/Professorinnen der Fakultät gewählt und vertreten sie in allen internen und externen Angelegenheiten.
Der Dekan leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Hochschule. Unterstützt wird er durch den Prodekan, die Studiendekanin und die Dekanatsreferentin. Anfragen können an das Dekanatssekretariat gerichtet werden.
Der/die Studiendekan/in ist für Lehre, Curriculum und Evaluation der Fakultät zuständig. Die Prodekane teilen sich die Zuständigkeiten für IT, Forschung, Internationale Beziehungen und Unternehmenskontakte.
Fakultätsratsmitglieder
- Prof. Dr. Bernd Eckardt (SIW)
- Prof. Dr. Wolfgang Esser (SIW)
- Maaike Heuwold (Wissenschaftliche Mitarbeiterin IVW)
- Ulrike Kleinertz (Mitarbeiterin in Technik und Verwaltung SIW)
- Prof. Dr. Susann Kowalski (SIW)
- Prof. Dr. Hartmut Reinhard (SIW)
- Prof. Dr. Sven Schäfer (SIW)
- Prof. Dr. Jan-Philipp Schmidt (IVW)
- Steffen Wolfer (Wissenschaftlicher Mitarbeiter SIW)
- Prof. Dr. Gabriele Zimmermann (IVW)
- Studentische Mitglieder Fachschaft Wirtschaft (Sarah-Nell Altenhöner und Alexander Ley)
- Studentische Mitglieder Fachschaft Versicherungswesen (Mathis Herzke und Jannes Büermann)
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat wird alle zwei Jahre gewählt und setzt sich aus Vertretern der ProfessorInnen, MitarbeiterInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden zusammen. Die nächste Wahl findet im Sommersemester 2016 statt.
Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für die Fakultät zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten der Fakultät Auskunft verlangen. (§ 28, Abs. 1 Hochschulgesetz NRW).
Zu den Instituten
Institutsvorstand & Institutsleitung
Jedes Institut hat einen Institutsvorstand und berät regelmäßig über die Belange des jeweiligen Instituts. Der Institutsvorstand ist ein gewähltes Gremium, dessen Amtsperiode 2 Jahre dauert. Der Institutsvorstand setzt sich aus Vertretern der ProfessorInen und Studierenden des jeweiligen Instituts sowie der Instiutsleitung zusammen.
Der geschäftsführende Direktor, bzw. sein Stellvertreter vertritt das jeweilige Institut in allen internen und externen Angelegenheiten. Die Direktoren werden als "Institutsleitung" bezeichnet und aus dem Kreis der im Institutsvorstand vertretenen Professoren gewählt. Nach der Wahl der Direktoren rücken zwei Professoren in den Institutsvorstand nach.