Prüfungsausschuss IMP
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Prüfungsangelegenheiten in Studiengängen des Instituts für Medien- und Phototechnik. Dies sind
- Bachelor "Medientechnik" (läuft aus)
- Bachelor "Medientechnologie"
- Master "Medientechnologie"
Der Prüfungsausschuss entscheidet insbesondere über
- Einsprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen
- Generelle Anerkennung von Wahlpflichtfächern
- Generelle Anerkennung von Prüfungsleistungen zwischen den Studiengängen
- Organisation des Prüfungsbetriebes (Zuständigkeit der Prüfer, Termine...)
Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit Problemen, die bei der Durchführung der Prüfungen auftreten, und beschließt, wie diese Probleme gegebenenfalls durch Ausnahmeregelungen gelöst werden können.
Der Prüfungsausschuss hat jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die formale Verbuchung der einzelnen Prüfungen und der Verwaltung der Notenspiegel. Dies ist Aufgabe des Prüfungsamtes, das seinerseits Teil der Zentralverwaltung der TH ist.
Zusammensetzung und Zuständigkeiten
Dem Prüfungsausschuss gehören 4 Professoren, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und 2 Studierende an. Die Mitglieder werden auf zwei Jahre (Studierende jährlich) vom Fakultätsrat gewählt.
Der Vorsitzende des Prüfungssausschusses ist Ansprechpartner für alle Einzelfragen und Einzelprobleme. Dies betrifft insbesondere individuelle Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Lehreinheiten und von anderen Hochschulen. Alle Anträge und Eingaben sind an ihn zu richten.
Für allgemeine Fragen zur Prüfungsordnung und zu allgemeinen Regelungen des Prüfungsausschusses kann man sich ebenso an den stellvertretenden Vorsitzenden wenden.
Bei Beschwerden können sich die Studierenden natürlich auch an eines der studentischen Mitglieder des Prüfungsausschusses wenden.
Bekanntmachungen
Datum | Bekannmachung |
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13.02.2014 | Anmeldezeiträume für Prüfungen und ULPs |
28.06.2013 | Hinweis zum Anmeldeverfahren zu Prüfungen |
04.07.2012 | Anmeldung zur mündlichen Ergänzungsprüfung (MEP) |
25.05.2011 | Verfahren bei Abschlussarbeiten außerhalb der Lehreinheit Medientechnik |
16.06.2009 | Klarstellung für Bachelor-Studierende |
Datum | Bekanntmachung |
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17.07.2013 | Nachweis von Leistungen im Umfang von 30 ECTS für den Master Medientechnologie |
28.06.2013 | Modul Audio- und Videotechnologien |