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Die TH Köln hat eine zentrale Mail-Adresse eingerichtet.

Fragen und Antworten zum aufenthaltsrechtlichen Status aus der Ukraine geflüchteter Personen

Sie sind aus der Ukraine geflohen und möchten Ihr Studium an der TH Köln fortsetzen, sind sich aber nicht sicher, was das für Ihren Aufenthalt bedeutet? Sie sind bereits an der TH Köln eingeschrieben und haben Fragen zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis?

Sollten Sie rechtliche Beratung benötigen, können Sie sich gerne an die Refugee Law Clinic Cologne wenden.

+ Ich möchte an der TH Köln studieren, bin aus der Ukraine geflüchtet und habe die ukrainische Staatsangehörigkeit oder habe in der Ukraine einen anerkannten Fluchtstatus oder habe einen Daueraufenthaltstitel aus der Ukraine und kann nicht in mein Heimatland zurück.

Sie können sich zunächst ohne Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig für 90 Tage, bis zum 30.11.2022 in Deutschland aufhalten.

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz beantragen.  (Quelle: Stadt Köln).

Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG sowie alle Leistungen im Überblick finden Sie auch unter:  Germany4Ukraine

Wenn Sie ein Studium bei uns aufnehmen wollen und Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern können, dürfen Sie ab dem 01. Juni 2022 BAföG beantragen (Quelle: BMBF). Sie dürfen zusätzlich ganz normal arbeiten (auch selbstständig).

Bitte informieren Sie sich beim für Sie zuständigen BAföG-Amt über Ihre Möglichkeiten.

+ Ich bin bereits vor dem 24.02.2022 als Austauschstudent*in, ordentliche*r Student*in oder Gastwissenschaftler*in nach Deutschland gekommen und habe die ukrainische Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie als Austauschstudent*in oder ordentliche Student*in eingeschrieben sind und zurzeit eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (§16b AufenthG) haben, die noch gültig ist, sowie Ihren Lebensunterhalt weiterhin sicherstellen können (durch Ihr Sperrkonto oder Ihren Nebenjob), empfehlen wir Ihnen, vorerst nichts zu tun.

Auch wenn Sie als Gastwissenschaftler*in (§18d AufenthG) in Deutschland sind und weiterhin Ihren Lebensunterhalt finanzieren können, sollten Sie erst einmal nichts unternehmen.

Sollten Sie in finanzielle Nöte geraten und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Sie können dann BAföG beantragen. Sie dürfen zusätzlich ganz normal arbeiten (auch selbstständig) und können weiter studieren.

Bitte informieren Sie sich beim für Sie zuständigen BAföG-Amt über Ihre Möglichkeiten.

Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG sowie alle Leistungen im Überblick finden Sie auch unter:  Germany4Ukraine

+ Ich möchte an der TH Köln studieren, bin aus der Ukraine geflüchtet und bin internationale*r Student*in / Drittstaatangehörige*r.

Bei Einreise bis zum 30. November 2022 ist Ihr Aufenthalt für 90 Tage ab dem Einreisetag erlaubt, ohne dass sie dafür über einen Aufenthaltstitel verfügen müssen. Wenn Sie über die 90 Tage hinaus in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie sich um einen Aufenthaltstitel kümmern. (Quelle: Stadt Köln)

Ihr Aufenthalt in Deutschland richtet sich nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes. Wenn Sie als Student*in in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, Ihren Lebensunterhalt von 934 EUR pro Monat selbst sichern können sowie ausreichende Sprachkenntnisse für den von Ihnen gewünschten Studiengang nachweisen.

Ob auch Drittstaatangehörige einen Aufenthalt nach §24 AufenthG erteilt bekommen, ist noch nicht abschließend geklärt. Ein Antrag auf §24 AufenthG kann aber in Einzelfällen sinnvoll sein. Bitte wenden Sie sich an die Refugee Law Clinic Cologne.

+ Was muss ich tun, wenn ich noch keine Krankenversicherung habe, aber einen Nachweis für die Einschreibung brauche?

Für Personen mit §24 Aufenthaltsgesetz gilt:

Ab dem 01. Juni 2022 können sich Personen mit §24 Aufenthaltsgesetz gesetzlich in einer Krankenversicherung Ihrer Wahl versichern lassen.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, keinen Job haben, und mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, können Sie sich vermutlich während Ihres Studiums "familienversichern".

Wenn Sie bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben oder Sie nicht über Ihre Eltern versichert sind, können Sie sich in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zu einem reduzierten Beitrag versichern lassen.

Für Drittstaatangehörige gilt:

Studierende sind gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.

+ Wie bewerbe ich mich für ein reguläres Studium / einen studienvorbereitenden Sprachkurs an der TH Köln?

Wenn Sie sich für ein reguläres Studium/erstes Fachsemester an der TH Köln bewerben möchten, können Sie dies aktuell für das Wintersemester 2023/2024 tun.

Sie müssen dafür die nötigen Zulassungsvoraussetzungen sowie die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für einige wenige Studiengänge bereits abgelaufen ist.

Die Bewerbung für einen Studiengang oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs läuft an der TH Köln in der Regel über uni-assist.

+ Wie bewerbe ich mich auf ein höheres Fachsemester an der TH Köln?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um Ihr Studium an der TH Köln fortzuführen:

1) Sie können sich direkt für ein höheres Semester bewerben. Die Bewerbung zum höheren Fachsemester läuft direkt über die Studienbüros.
Sie bewerben sich direkt an der Technischen Hochschule Köln und müssen zum Bewerbungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen erfüllen, u.a. die erforderlichen Sprachkenntnisse.
Sie werden nur dann zugelassen, wenn ein Platz im gewünschten Semester frei geworden ist und auch nur dann, wenn die Studienleistungen, die Sie bisher erbracht haben, sich mit dem Studium an der TH Köln weitgehend decken.

2) Sie können sich für das erste Semester bewerben. Nach erfolgter Zulassung können Sie sich mit dem Prüfungsamt in Kontakt setzen und versuchen, Ihre bereits erbrachten Studienleistungen anerkennen zu lassen. In diesem Szenario ist es wahrscheinlicher, dass Sie einen Studienplatz bekommen. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Programme finden Sie im Studienangebot (bitte wählen Sie den Studiengang aus und klicken Sie auf "Bewerbung"/"how to apply")

In der Regel empfehlen wir die Bewerbung zum ersten Semester, da Sie auf diesem Weg alle Informationen für neue Studierende zu Ihrem Studiengang erhalten.

Sie können sich auch parallel für ein höheres Semester und für das erste Semester bewerben.

+ Ich habe aufgrund der Flucht aus der Ukraine nicht alle Nachweise (Schule/ Studium) mitnehmen können /verloren.

Die TH Köln prüft zurzeit inwieweit sich Bewerber*innen aus der Ukraine auch mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen auf Studienplätze an der TH Köln bewerben können.

Bitte versuchen Sie alle Nachweise – digital oder in Papierform – zu sammeln, wie zum Beispiel Screenshots von Studienprüfungssystemen, Emails, Studierendenausweis, etc., um Ihr Studium in der Ukraine belegen zu können.

März 2022

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