Änderung des Geschlechtseintrages: Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht
Änderung des Geschlechtseintrages: Eine Erklärung beim Standesamt soll reichen. Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium der Justiz auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet, das im Juni 2022 vorgelegt wurde.
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Mai 2023