Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Kontakt

Prof. Dr. Dagmar Brosey

Angewandte Sozialwissenschaften
Institut für Soziales Recht (ISR)

  • Telefon+49 221-8275-3326

Ein Weg aus der Duldung. Information, Beratung und Antragstellung nach §25a und §25b AufenthG.

Beratungswerkstatt, 08. Juni 2017

Studierenden des Master-Studienganges "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" bieten eine "Beratungswerkstatt für Flüchtlinge" an und unterstützen damit Menschen, die im Rahmen des Ausländerrechtes in Deutschland geduldet oder gestattet leben und eine Aufenthaltserlaubnis erlangen möchten.

Auf einen Blick

Ein Weg aus der Duldung. Informationsveranstaltung, Beratung und Antragstellung zum §25a und §25b AufenthG für „gut integrierte AusländerInnen“

Beratungswerkstatt

Wann?

  • 08. Juni 2017
  • 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
  • in meinen Kalender übertragen

Wo?

TH Köln
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln
Standorte und Anreise

Kosten

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstaltungsreihe

Refugees Welcome - Flucht und Flüchtlingspolitik der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Anmeldung

Nicht erforderlich.

Weitere Informationen

Welche Personen sind betroffen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Alle Angaben finden Sie in unserem Flyer. Ein Weg aus der Duldung. (pdf, 393 KB)


Ein Weg aus der Duldung. Informationsveranstaltung, Beratung und Antragstellung zum §25a und §25b AufenthG für „gut integrierte AusländerInnen“

Im Rahmen des Master-Studienganges "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" Modul "Beratungswerkstatt für Flüchtlinge" veranstaltet Studierende eine Informationsveranstaltung für Menschen, die im Rahmen des Ausländerrechtes geduldet oder gestattet in Deutschland leben und Interesse daran haben eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Um die 500.000 Menschen (Quelle: statistisches Bundesamt)  leben, teilweise seit vielen Jahren,  mit einer Duldung oder Gestattung in Deutschland, d.h. sie haben keinen gültigen Aufenthaltstitel und sind in ihrem täglichen Leben stark eingeschränkt. Sie leben in ständiger Angst vor Abschiebung und erleben Beschränkungen in den Bereichen Wohnungsmarkt, Arbeitsleben und Reisfreiheit.

Für diese Personengruppe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Diese Regelung richtet sich an Menschen, die mehrere Jahre in Deutschland leben, die deutsche Sprache beherrschen, die Schule regelmäßig besuchen, eine Ausbildung absolvieren oder erwerbstätig sind und auch in anderen Lebensbereichen eine erfolgreiche Integration nachweisen können. Aktuell könnten ca. 58.500 Erwachsene und ca. 13.000 Jugendliche (Quelle: Bundestagsdrucksache 18/11101) bundesweit von der Regelung profitieren, viele sind jedoch über ihre Rechte und Möglichkeiten nicht ausreichend informiert.

Über die Informationsveranstaltung hinaus unterstützen wir Interessierte am Folgetag konkret bei der Antragsstellung.

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

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Prof. Dr. Dagmar Brosey

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